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Strafanzeige wegen vorsätzlicher Geschäftsschädigung

Zum Glück bleiben solche dämlichen jeder Grundlage entbehrenden Drohungen wegen des Betriebs des DNS-Servers der Blacklist eine Seltenheit bzw. eher die Ausnahnme:
Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Kunde Herr XXX und wir werden gegen Sie eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Geschäftsschädigung einreichen. Grund: Sie blockieren unsere Emailadresse, die zur ganz normalen Geschäfts- und Rechnungsabwicklung mit unseren Kunden verwendet wird. Der Kunde kann weder Rechnungen noch Versandmitteilungen erhalten. Der Schaden, den Sie anrichten, wird auf € 50000.-- pro Monat beziffert.

Hier die Beweise Ihres kriminellen Tuns:

<einkauf@xxx.de>:
[IP-ADRESSE IRGENDEINES MAILSERVERS] does not like recipient.
Remote host said: 550 5.7.1 ... IP blocked see http://www.heise.de/ix/nixspam/dnsbl_en/ IP:[IP-ADRESSE DES VERSENDERS] Giving up on [IP-ADRESSE IRGENDEINES MAILSERVERS].

Auch ein Austragen aus dieser ominösen Liste ist nicht möglich, weil selbst Ihr eigenes System diese Adresse ablehnt. Beweis:

<please+remove@ixlab.de>:
217.11.48.49 does not like recipient.
Remote host said: 550-Your mailhost's IP address [IP-ADRESSE DES VERSENDERS] is not listed. Please follow the 550 instructions on http://www.dnsbl.manitu.net/. Giving up on 217.11.48.49.

Sie haben 1 Stunde Zeit, die Blockade zu beheben, danach reichen wir die Strafanzeige gegen Sie ein, verbunden mit einer Schadensersatzklage in Höhe von € 50000.-- für jeden Monat, den Sie unsere Emails blockieren.
Wir hatten darauf hin u.a. erklärt, wer genau hier was sperrt - und dass wir das definitiv nicht sind. Auch ein Bestandteil unserer E-Mail: Dass wir uns durch seine E-Mail evtl. (!) genötigt fühlen, denn trotz aller Erklärungenund damit des 'Wissens', dass wir hier nichts sperren, sondern lediglich die Server für die Blacklist zur Verfügung stellen (auch Mitstörerhaftung ist hier nur sehr entfernt heranziehbar, und das ist nunmal kein Straf- sondern Zivilrecht), uns mit Strafanzeige zu 'drohen', kommt dem Tatbestand der Nötigung durchaus nahe.

Als Reaktion kam dann folgendes:
Sehr geehrter Herr Schmitt,

das ist ja interessant, uns Nötigung vorzuwerfen. Ich habe Sie lediglich aufgefordert, diese verbrecherische Handlung, unsere Emailadresse international zu blockieren. Die erhaltenen Rückmails beweisen, dass Sie dieses Portal betreiben.

Da Sie also unsere Emailadresse Ihrem Schreiben hier nach weiterhin blockieren wollen, sehe ich mich gezwungen, die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft direkt einzureichen. Mal sehen, ob Sie dem Staatsanwalt dann auch "Nötigung" vorwerfen werden.

Ihr restliches Geschreibsel soll nur von Ihrer Tat ablenken. Denn nicht der Empfänger unseres Emails verweigert die Annahme, im Gegenteil, der benötigt die Rechnung dringend, weil er auch dringend die Ware für einen Kunden benötigt. Und dieses Geschäft blockieren Sie mit Ihrem Internetsystem Xlab. Schön, dass wir diese Rückmails als Beweis bei der Strafanzeige gleich mitsenden können. Ihre Webseite des Systems wurde ja mit dem 2. Emails mitgeteilt, wie Sie lesen können. Also sind Sie der Urheber.

Wir versenden keine Spams, sondern legale Mails an unsere Kunden. Diese werden von Ihnen blockiert, indem Sie einfach unsere gesamte IP-Nummer blockieren. Sie wollen damit erreichen, uns großen finanziellen Schaden zuzufügen. Und das ist strafbar nach Strafgesetzbuch, da brauchen wir keine Privatklage nach BGB einreichen. Darum und um den Schadensersatz kümmert sich dann noch der Staatsanwalt.

Hier die Beweise Ihres kriminellen Tuns:
(... dasselbe wie aus der 1. E-Mail ...)
Und was kam am Ende raus? Die von ihm verwendete Empfänger-E-Mail-Adresse existierte so gar nicht - und hat auch nie existiert.

:doh:

Kommentare

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Marcel P

Zitat:

Auch ein Austragen aus dieser ominösen Liste ist nicht möglich, weil selbst Ihr eigenes System diese Adresse ablehnt. Beweis:

:
217.11.48.49 does not like recipient.
Remote host said: 550-Your mailhost's IP address [IP-ADRESSE DES VERSENDERS] is not listed.

Zitat Ende.

Wie soll das System auch eine Adresse austragen, die nichtmal gelistet ist? Oo ;)

Avarion

Bei solchen Schreiben wünsche ich mir immer mit Kanonen auf Spatzen zurückschiessen zu können. Bah wird mir bei so einem Geschreibsel anders.

Vor allem wäre mir neu das Manitu heise.de hostet. Aber vielleicht hab ich da nur was verpasst.

Tommes

Das ist ja echt die Höhe...
Kann man eigentlich niemanden wegen "extremer Dummheit" anzeigen?
Aber Damlichkeit wird in Deutschland ja wahrscheinlich sogar legal sein, anders kann ich mir so vieles nicht erklären...

Mein Beileid!

Christoph

"550-Your mailhost's IP address [IP-ADRESSE DES VERSENDERS] is not listed. Please follow the 550 instructions on http://www.dnsbl.manitu.net/."

Wer lesen kann,....
Ihr kennt ja die Volksweisheit... Problem ist nur, wenn die jenigen nicht im Stande sind zu verstehen oder nicht in der Lage sind jemanden zu konsultieren, der ihnen beim verstehen helfen könnte.

Patrick

Was ist denn nun am Ende rausgekommen? Hat der Absender seine Dummheit eingesehen, oder tatsächlich Klage eingereicht?

Manuel Schmitt (manitu)

Weder noch :-D

Jan Schejbal

Das weißt du doch noch gar nicht. Vermutlich bereitet ein übereifriger, ahnungsloser Staatsanwalt gerade eine Hausdurchsuchung vor und will "deine Server" beschlagnahmen (alle, vorzugsweise mit nur einer Wanne). ;-)

Christoph

Wie kamen eigentlich die anderen Meldungen zu stande, dass die IP geblacklistet sei, wenn die Empfänger-Adresse falsch war?

mrx

Das würde mich auch interessieren. In der ersten Zeile steht zwar "[IP-ADRESSE IRGENDEINES MAILSERVERS] does not like recipient.", aber warum dann noch der Spamblocker-Vermerk kommt, ist mir auch schleierhaft.

Daveman

Was für eine Luftpumpe!

Kommentator

Schön finde ich "...diese verbrecherische Handlung, unsere Emailadresse international zu blockieren." - Edgar Wallace, Fu Man Chu und Dr. No sind Waisenknaben gegen "Manitu und die Bande der Heise-BLs" grins

An die Frager in 6. und 6.1: Manches System nimmt es halt sehr genau - muss man nicht mögen, funktioniert aber. "Catch all" ist heutzutage auch nur Spam-Einfallstür, selbst bei blöden Schreibfehlern. Im Geschäftsverkehr, dessen Vorhandensein ja hier behauptet wird, sollte man aber nicht auf "Catch all" angewiesen sein (das kann der Admin so entscheiden, ist seine Sache).

Mumpakl

Und dann sollte man auch noch Zivil- und Strafrecht auseinander halten können. Aber der Staatsanwalt kümmert sich bestimmt auch um das Schmerzensgeld, wenn der Absender den Eintrag hier findet und für strafrechtlich relevant erachtet..

Marki

Hoffentlich kriegt der andere ne ordentliche Rechnung von seinem Anwalt, dann vergeht ihm das Lachen :) Wie blöd kann man nur sein?

Hans

Also ehrlich gesagt verstehe ich die Geschichte aber auch nicht. Der fremde Mailserver der die DNSBL abfragte, sagte doch, daß die IP-Adresse des Versenders in der Blacklist sei. Beim Austragungsversuch schreibt Ihr aber, daß er nicht in der Liste sei. Wie passt das zusammen?

jhb

Für 50.000 Euro im Monat reicht das Geld des Mandanten nur für einen fuchteligen Anwalt, aber nicht für einen ordentlich administrierten Server?

Scheint, als würde da jmd. seine Prioritäten falsch gesetzt zu haben...

Max

Der hatte keinen Anwalt, das sieht man doch wohl. Une ne Nötigung ist das im Übrigen auch nicht.

Kulu

Klassischer Fall von: OWNED :)

Andreas

Da nach dem ersten Erklärungsversuch wieder nur eine unverschämte Klage-Droh-Mail zurückkam, wäre meine Antwort darauf nur noch gewesen:


Sehr geehrter Herr XXX,

viel Erfolg bei Ihrer Klage.


Mit freundlichen Grüßen,
xyz

Thomas

Ach, der wollte doch nur ins Blog...

edge0815

Also ich hätte dem in Nachhinein eine Rechnung gestellt, dafür das er durch eigene Blödheit den Betrieb deiner Firma auf "kriminelle und terroristische Weise" blockiert und behindert hat. In der Zeit in der die Mails gelesen und beantwortet wurden, hätte man Sinnvolleres machen können.

zB mal wieder BadgerBadgerBadger gucken
;-)

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