Dienstag, 2. Februar 2010, 13:46
Ungenutzte Glasfaser-Leitungen
So ungern ich ja der Telekom in solchen Dingen selbst Recht zugestehen möchte, aber in diesem Falle finde ich selbst als Marktbegleiter die Forderung an die Telekom für überzogen:
Bundesverwaltungsgericht kippt Teil der VDSL-Regulierungsverfügung
Man mag sich darüber streiten, ob es sinnig war, nach der Privatisierung die TALs der Telekom zu überlassen. Sie aber zu verpflichten, ihr eigenes Glasfasernetz abzugeben - selbst gegen Entgelt - halte ich für nicht in Ordnung. Es ist unternehmerische Freiheit, sich Reserven in beliebiger Höhe in den Boden zu legen, für was auch immer da kommt. Wenn jemand anderes diese aufbrauchen kann, wird es ggf. für die Telekom, wenn sie denn nochmal nach-bauen muss, teurer als es die Miete vermutlich hergibt.
Bundesverwaltungsgericht kippt Teil der VDSL-Regulierungsverfügung
Man mag sich darüber streiten, ob es sinnig war, nach der Privatisierung die TALs der Telekom zu überlassen. Sie aber zu verpflichten, ihr eigenes Glasfasernetz abzugeben - selbst gegen Entgelt - halte ich für nicht in Ordnung. Es ist unternehmerische Freiheit, sich Reserven in beliebiger Höhe in den Boden zu legen, für was auch immer da kommt. Wenn jemand anderes diese aufbrauchen kann, wird es ggf. für die Telekom, wenn sie denn nochmal nach-bauen muss, teurer als es die Miete vermutlich hergibt.
Kommentare
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Noir
Ich sehe (bei eingeschränktem technischen Verständnis) keinen so großen Unterschied ob am DSLAM im Kabelverzweiger (das Problem sind doch die neuen Fasern für VDSL) ein Platz belegt wird oder ob von dort noch zusätzlich noch Fasern beschaltet werden. Die von der BNetzA vorgesehene Regelung scheint mir den Richtigen ausgleich zwischen Dienste- und Infrastrukturwettbewerb zu bringen. Wenn ich nur Zugang zu den Hauptverteilern gebe gibt es keinen (weniger) Wettbewerb bei VDSL und dann hat die Telekom ihre Regulierungsferien.
Manuel Schmitt (manitu)
Somit wäre nämlich der erste, der einen KVZ mit Glas "anfährt", der Dumme.