Dienstag, 7. Dezember 2010, 07:55
Wikileaks-Mirror bei manitu?
Da sich seit gestern die Anfragen zu dem Thema häufen, möchte ich mich gerne auch hier zu dem Thema äußern (ich lehne mich dabei an meine Antwort an nerdfabrik.de an).
Ich persönlich und damit manitu stufen Wikileaks in keiner Form als illegal ein. Ich stütze mich dabei auf meine eigene juristische Einschätzung, die sich mit der unserer Rechtsberater deckt, dass die dort veröffentlichen Informationen ganz im Gegensatz zu den von den Gegnern u.a. gerne herangezogenen Paragraphen §§ 94, 95 oder97 StGB nicht in Frage kommen. Wie auch Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht schreibt, genießen Presse und Medien (und hierzu zähle ich Wikileaks als Medium der heutigen Zeit) einen besonderen Schutz, der in einer Demokratie nicht nur zulässig sondern auch notwendig ist. Dies wird unter anderem durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Cicero" (BVerfGE 117, S. 244 ff.) und "Spiegel" (BVerfGE 20, 162 ff.) in meinen Augen höchstrichterlich legitimiert.
Ich sehe aufgrund Vorgenanntem keinen Grund, derartige Inhalte (egal ob von Wikileaks oder einem anderen ähnlich gelagerten Projekt) durch Ausschlüsse in AGB oder sonstigen Vertragsdokumenten zu schikanieren. Sollten derartige Inhalte in Deutschland doch widererwartend unzulässig sein, muss das ein ordentliches deutsches Gericht feststellen. Bis dahin sehe ich derartige Inhalte als zulässig an.
Somit ist der Betrieb eines Mirrors auf einem eigenen dedizierten Server aus unserer Sicht rechtlich unproblematisch.
Selbstverständlich denkt man als Betreiber eines Rechenzentrums und Root-Server-Anbieters an mögliche juristische Folgen, aber hier stehen wir und ich klar zu unserer freiheitlichen Grundhaltung, die wir z.B. auch bei der kompromisslosen Nicht-Umsetzung von Vorratsdatenspeicherung und "Zensur" gezeigt und umgesetzt haben.
Und zu guter letzt das Thema (d)DoS. Ja, das ist ein unschönes Thema, über das kein Anbieter/Betreiber wirklich "froh" ist. Wer ehrlich und aus der Branche ist, weiß, dass es nur eine Frage der Dimension ist.
Aber: Die Angst vor Druck oder Folgen (gleich welcher Art) darf nicht dazu führen, dass man sein eigenes Verhalten ändert. Unsere eigene deutsche Geschichte hat gezeigt, dass gesunder Mut und Risikobereitschaft dazu führ(t)en, sich derartigem (damals politischem) Druck langfristig gesehen erfolgreich entziehen und damit einMaximum hohes Maß an Freiheit gewinnen zu können.
Ich persönlich und damit manitu stufen Wikileaks in keiner Form als illegal ein. Ich stütze mich dabei auf meine eigene juristische Einschätzung, die sich mit der unserer Rechtsberater deckt, dass die dort veröffentlichen Informationen ganz im Gegensatz zu den von den Gegnern u.a. gerne herangezogenen Paragraphen §§ 94, 95 oder97 StGB nicht in Frage kommen. Wie auch Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht schreibt, genießen Presse und Medien (und hierzu zähle ich Wikileaks als Medium der heutigen Zeit) einen besonderen Schutz, der in einer Demokratie nicht nur zulässig sondern auch notwendig ist. Dies wird unter anderem durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Cicero" (BVerfGE 117, S. 244 ff.) und "Spiegel" (BVerfGE 20, 162 ff.) in meinen Augen höchstrichterlich legitimiert.
Ich sehe aufgrund Vorgenanntem keinen Grund, derartige Inhalte (egal ob von Wikileaks oder einem anderen ähnlich gelagerten Projekt) durch Ausschlüsse in AGB oder sonstigen Vertragsdokumenten zu schikanieren. Sollten derartige Inhalte in Deutschland doch widererwartend unzulässig sein, muss das ein ordentliches deutsches Gericht feststellen. Bis dahin sehe ich derartige Inhalte als zulässig an.
Somit ist der Betrieb eines Mirrors auf einem eigenen dedizierten Server aus unserer Sicht rechtlich unproblematisch.
Selbstverständlich denkt man als Betreiber eines Rechenzentrums und Root-Server-Anbieters an mögliche juristische Folgen, aber hier stehen wir und ich klar zu unserer freiheitlichen Grundhaltung, die wir z.B. auch bei der kompromisslosen Nicht-Umsetzung von Vorratsdatenspeicherung und "Zensur" gezeigt und umgesetzt haben.
Und zu guter letzt das Thema (d)DoS. Ja, das ist ein unschönes Thema, über das kein Anbieter/Betreiber wirklich "froh" ist. Wer ehrlich und aus der Branche ist, weiß, dass es nur eine Frage der Dimension ist.
Aber: Die Angst vor Druck oder Folgen (gleich welcher Art) darf nicht dazu führen, dass man sein eigenes Verhalten ändert. Unsere eigene deutsche Geschichte hat gezeigt, dass gesunder Mut und Risikobereitschaft dazu führ(t)en, sich derartigem (damals politischem) Druck langfristig gesehen erfolgreich entziehen und damit ein
Kommentare
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WM
Ich habe auch mal einige SSH Accounts für Mirrors angelegt, aber entweder ich hab was falsch gemacht und rsync geht nicht, oder keiner will Sie befüllen
Wäre u.a. der erste Afrikanische Mirror....
Ich hab einfach user geadded mit normalem /home/user Homedir, dazu /var/www/wk dir mit vollem Schreibzugriff für diesen User (aber www-data:www-data als Owner, da Nginx), dann den SSH Key geaddet und Passwort Auth deaktiviert - muss man für Rsync noch irgendetwas einrichten?
tyler
Und von welchem Maximum an Freiheit ist die Rede?
Echt jetzt? Wir leben in einem Maximum an Freiheit?
Es würde höchstens noch unfreier gehen?
Manuel Schmitt (manitu)
Dennoch finde ich, dass wir in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Staaten ein hohes Maß genießen, und ein sehr hohes Maß gemessen an der Größe unseres Landes. Das ist allerdings durchaus steigerungsfähig, und ich glaube daran, dass der dazu nötige Widerstand bzw. die Bereitschaft, dafür zu kämpfen, nicht zu letzt durch das Medium "Internet" gefördert wird.
NetzBlogR
Da diese aber illegal (Diebstahl? Bin kein Rechtsfachmann) in die Öffentlichkeit gelangt sind, bleiben diese auch durch den guten Gedanken, der hinter Wikileaks steckt, illegal.
Wie auch bei urheberrechtlich geschütztem Material müsste manitu natürlich beim ersten Schreiben von öffentlichen Stellen reagieren. Und dass da nur die Sperrung der Inhalt fordern werden, ist sicher auch jedem klar.
Fazit: Die Mirrors werden - wie auch die Geldhähne - nach und nach zugedreht. USA 1, Wikileaks 0.
Manuel Schmitt (manitu)
Wikileaks ist spätestens jetzt ein anerkanntes Medium, das dem besonderen Schutz unterliegt. Dass die Dokumente ggf. weiteren Rechten (z.B. Urheberrecht) unterliegen, ist nach deutschem Recht untergeordnet. Sprich selbst illegal von Presse/Medien erlangte Dokumente dürfen veröffentlicht werden, was Teil der Demokratie und dessen Selbstkontrolle in unserem Staat ist.
Einzig und alleine der Personenkreis, der für die Weitergabe verantwortlich ist, hat sich möglicherweise zu verantworten. Aber das hat in keiner Weise etwas mit dem Anbieten der Informationen durch Wikileaks bzw. deren Mirror-Betreibern zu tun.
NetzBlogR
Manuel Schmitt (manitu)
Bis dahin gehe ich davon aus, dass Du hier nur ein Gegenbeispiel eines tatsächlich urheberrechtlich geschützten Dokuments (bzw. Daten) suchst, das in Wirklichkeit nicht vergleichbar ist.
NetzBlogR
gutfried
Frage
Was läuft hier fundamental falsch?
ich
Micha
Manuel Schmitt (manitu)
Micha
Madner Kami
Simon E.
Vielen Dank!
Leo
Manuel Schmitt (manitu)
- wikileaks.holarse-linuxgaming.de
- wikileaks.iodev.org
Jens Kubieziel
Nils Michael Becker
Sollte es tatsächlich mal Probleme damit geben, dass wegen einer DoS auch unsere Pakete in Mitleidenschaft gezogen werden, würde ich sagen: So ist es halt. Wenn dem Nachbarn die Hütte abbrennt, beschwere ich mich auch nicht darüber, dass ich Asche auf dem Dach habe.
Joe
Meldung gerade:
Julian Assange hat sich den britischen Behörden gestellt.
Nun stellt sich die Frage, wie es in Schweden weitergeht. Liefern sie ihn an die USA aus? Machen sie ihm einen fairen Prozess? We'll see...
Peter
Joe
http://www.tagesschau.de/ausland/wikileaksreax102.html
In dem Zusammenhang verweise ich auch gern auf fefe:
http://blog.fefe.de/?ts=b2002d96
wo er diesen Telepolis-Bericht verlinkt:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17963/1.html
Die Wahrscheinlichkeit, daß er an Schweden und danach an die USA ausgeliefert wird ist m.E. sehr hoch.
Alternativ kann es natürlich auch zu irgendwelchen ganz zufälligen Unfällen kommen oder irgendeiner 'verrückten' (bzw. aus US-Sicht entbehrlichen) Person, welche Assange aus irgendwelchen psychologisch nicht ganz korrekten Gründen so verletzt, daß er nicht mehr verhandlungsfähig ist.
Um es direkt zu sagen: um unliebsame Personen mundtot zu machen (alternativ auch komplett Ex gehen zu lassen) haben die USA selten Probleme der Ausführung gehabt.
Madner Kami
Jetzt versucht man erstmal Wikileaks das Wasser abzugraben und Assange zu demontieren und ein eventueller Prozess gegen ihn ist bereits jetzt zum Scheitern verurteilt, weil entweder die Zeugen nicht glaubhaft darstellen können vergewaltigt worden zu sein oder Assange maximal zu einer Geldstrafe verurteilt wird oder schlichtweg freigesprochen wird. In jedem Fall wird er danach erstmal wieder untertauchen und seinen Guerrilliakrieg weiter so führen wie bisher.
Leo
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/12/was-in-schweden-als-vergewaltigung-gilt.html
Peter
Ich empfehle stattdessen diesen Artikel zum Thema:
http://www.feministe.us/blog/archives/2010/12/06/some-thoughts-on-sex-by-surprise/
F.T.
Wenn man sich lange genug mit Sex, seinen Spiel- und Abarten beschäftigt wird man sehen dass ein "Stop" "Nein" oder "Ich will nicht" ein völlig legitimer Teil des Vor und Liebesspiels sein kann. In den intelligenten Fällen haben die Paare dann ein Keyword, in anderen Fällen eben nicht, und dann kommen die Probleme.
Wenn man so einfach sagen kann, hey, sie sagte X in Moment Y und alles ist easy, dann sage ich ganz ehrlich, dass diese Leute sich einfach mal so richtig schön ein paar Tage in die Psychologie der SM Szene und Trance einlesen sollten. Wer diesen Fall dann immer noch "einfach" sieht, dürfte wohl auch Kachelmann von vornherein schuldig halten. Und ganz klar ist : Das eben nichts hier so klar ist, wie beide Seiten gerne behaupten.
Ein internationaler Haftbefehl für sex by surprise ist jedoch vollkommen übertrieben. Es gibt genug bekannte Verbrecher in anderen Ländern mit schwierwiegenderen Vergehen, bei denen Interpol und Europol sich den Hintern weglachen würden, wenn jemand intl. Haftbefehl erstellt.
Peter
Ich fand den verlinkten Artikel nur extrem verharmlosend und in seiner Sicht der Vorfälle festgelegt.
Aber mangels Fakten kommen wir hier eben nicht weiter.
Hoffentlich wird das schwedische Gericht in der Sache zu nem fairen Ergebnis kommen.
Janus
Newbi
_Mastercard_ kann nun auch in der Liste ergänzt werden.
Mal schauen was noch so passiert.
Andreas
DOS Attacken gehören bei einem Webhoster, leider, zum täglichem Brot.
Deswegen wäre für sie das alleine Risiko von DOS attacken kein Grund etwas nicht zu hosten.
kunde
danke für deinen Text! Vor allem der letzte Absatz gefällt mir sehr. So etwas würde ich gerne öfter lesen, aber oft hat man das Gefühl dass leider nicht viele Menschen so denken. Daher fühle ich mich als Kunde bei manitu sehr gut aufgehoben!