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Schöpfungshöhe oder nicht?

Ich bin gespannt auf das Urteil des AG Köln, wo ich vor kurzem wegen eines sehr hartnäckigen AGB-Kopierers war. Das Urteil sollte am 10.10.2012 geschrieben werden, nun warte ich quasi täglich auf Post vom Gericht.

Ansonsten schaue ich mir einfach mal das LG Köln an ;-)

Kommentare

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Thorsten

Bringste mir ne Tasse rum?

Tetja Rediske

Tut mir leid, aber wir haben keine Konzession für den Alkohol aus Schank!

Andreas

Das heißt euer vermutlich riesiger Kaffeevollautomat kann kein irish coffee?

Tetja Rediske

Keine Ahnung, das Ding ist mir zu kompliziert, bin nur Admin und Programmierer, keine Ahnung was man für das Ding studiert haben muss... außerdem haben Kaffemaschienen und Konsorten die seltsame Angewohnheit kaputt zu gehen/zu explodieren (wirklich passiert), wenn ich Sie benutze.

densch

Oder es steht "Tropfschale leeren", "Kaffee nachfüllen", Satzschale leeren oder ähnliches im Display.....

Alex

Dann bring mal dein Tässchen mit und eins für mich, dann gibts leckeren Kaffee ;-)

Renate

AGBs, die eine salvatorische Klausel enthalten, zeugen auf den ersten Blick allerdings auch nicht besonders von Schöpfungshöhe. Zumindest aber hat der verantwortliche Jurist nicht stark genug auf den Kunden eingewirkt, rechtlichen Blödsinn sein zu lassen. ;-)

Keine Ahnung

Vielleicht sollte er einfach zwischen B2B und B2C unterscheiden und bei letzteren hineinschreiben, dass 306/3 gilt. :-) In B2B wäre die Klausel doch okay, oder?

Andreas

Ich finde gerade in B2C ist die Klausel schon wichtig.
Da viele Leute der Meinung sind, wenn das da falsch ist, ist der ganze Vertrag und die ganze AGB ungültig.

Auch wenn die AGB selbst es gar nicht benötigen würde, erkläre das mal einem Kunden.

So spart man sich diese Mehrarbeit.

Reginald

Wenn nicht gültig, dann Gesetz. Salvatorische Klauseln mit Wirschaftlichkeits-Regelung hinterlassen bei mir immer einen schalen Beigeschmack von Vertragspartner-Überrumplung.

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