Montag, 15. Oktober 2012, 10:40
Schöpfungshöhe oder nicht?
Ich bin gespannt auf das Urteil des AG Köln, wo ich vor kurzem wegen eines sehr hartnäckigen AGB-Kopierers war. Das Urteil sollte am 10.10.2012 geschrieben werden, nun warte ich quasi täglich auf Post vom Gericht.
Ansonsten schaue ich mir einfach mal das LG Köln an
Ansonsten schaue ich mir einfach mal das LG Köln an
Kommentare
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Thorsten
Tetja Rediske
Andreas
Tetja Rediske
densch
Alex
Renate
Keine Ahnung
Andreas
Da viele Leute der Meinung sind, wenn das da falsch ist, ist der ganze Vertrag und die ganze AGB ungültig.
Auch wenn die AGB selbst es gar nicht benötigen würde, erkläre das mal einem Kunden.
So spart man sich diese Mehrarbeit.
Reginald