Mittwoch, 24. April 2013, 09:31
Landgericht Köln (3)
Heute liegt mir nun das schriftliche Urteil des Landgericht Köln vor.
Wie zu erwarten war, wurde das Urteil des Amtsgericht praktisch aufgehoben und die Schutzfähigkeit der übernommenen Passagen attestiert. Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist das Thema (aller Voraussicht nach ) endlich zu Ende.
Da es kein öffentliches Urteil ist, darf ich es hier nicht einfach veröffentlichen, möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass das LG Köln unsere AGB als "weitestgehend von der üblichen Diktion abweichende und verbraucherfreundlich eingängig formulierte und inhaltlich leicht verständliche Sprache" ansieht.
Wie zu erwarten war, wurde das Urteil des Amtsgericht praktisch aufgehoben und die Schutzfähigkeit der übernommenen Passagen attestiert. Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist das Thema (aller Voraussicht nach ) endlich zu Ende.
Da es kein öffentliches Urteil ist, darf ich es hier nicht einfach veröffentlichen, möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass das LG Köln unsere AGB als "weitestgehend von der üblichen Diktion abweichende und verbraucherfreundlich eingängig formulierte und inhaltlich leicht verständliche Sprache" ansieht.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Auke
Manuel Schmitt (manitu)
Auke
Thorsten
Blogleser Matthias
Christian
maaax
Dort findet sich auch die gleiche Formulierung wg. Verbraucherfreundlichkeit etc.
Manuel Schmitt (manitu)
m1
Anonym
Also wäre ein Aktenzeichen evtl. ganz nett, Herr Schmitt
m1
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Ansonsten halt formlos beim LG eine Urteilsabschrift anfordern, eben mit dem Aktenzeichen.
mad