Freitag, 12. August 2016, 11:03
Erst mit der Strafanzeige drohen, dann Wünsche äußern
Ein ehemaliger Kunde hatte seine Rechnungen teilweise bezahlt, teilweise nicht. Keinem Schema folgend, jedoch ohne jegliches Feedback zwischendurch, ob er ggf. einzelne Rechnungen oder Rechnungspositionen für ungerechtfertigt hält (wobei es sich um ein Standard-Webhosting-Produkt handelt - was sollte man da groß falsch abrechnen ).
Letztendlich ging alles seinen Weg, angefangen von der Sperrung, über die Kündigung bis hin zum Mahnverfahren über die Creditreform. Das Geld kam letztendlich doch rein, verbunden aber mit einem ersten Feedback:
Es folgte ein kleines Hin- und Her an E-Mails. Ich freute mich - ehrlich gesagt - schon auf die Strafanzeige, denn ich hätte die liebend gerne selbst "beantwortet" - wenn es überhaupt einen Staatsanwalt interessiert hätte. Ich hatte dem Kunden nämlich u.a. das zurückgeschrieben:
Das Einzige, was ich ihm menschlich anbieten konnte, war, Bescheid zu geben, dass wir uns aus Kulanz für eine Löschung des Negativeintrags aussprechen könnten. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bin gespannt, ob da noch was kommt
Letztendlich ging alles seinen Weg, angefangen von der Sperrung, über die Kündigung bis hin zum Mahnverfahren über die Creditreform. Das Geld kam letztendlich doch rein, verbunden aber mit einem ersten Feedback:
wir sind sehr überrascht über Ihre Geschäftspraktiken - Wir haben die Rechnung Mai überwiesen. Leider erhalten wir seit Jan/Feb keinen Zugang mehr zu dem Server und die Website ist nicht mehr erreichbar. (...) Sollten wir nicht zu einer rückwirkenden Einigung kommen, werden wir Strafanzeige bei der Polizei gegen Ihren Geschäftsführer und die Verantwortlichen wegen Leistungs- und Eingehungsbetrug stellen. Ich bitte um zeitnahes Feedback.Dem sah ich gelassen entgegen, denn alles, was wir getan haben, war von Kulanz und den vertraglichen Regelungen abgedeckt. Auch die Sperrung, die im übrigen erst nach mehreren Monaten erfolgte.
Es folgte ein kleines Hin- und Her an E-Mails. Ich freute mich - ehrlich gesagt - schon auf die Strafanzeige, denn ich hätte die liebend gerne selbst "beantwortet" - wenn es überhaupt einen Staatsanwalt interessiert hätte. Ich hatte dem Kunden nämlich u.a. das zurückgeschrieben:
(...)Der Kontakt brach relativ abrupt ab. Bis vor wenigen Tagen. Da rief mich der Kunde persönlich an. Sein Problem: Durch den Negativ-Eintrag bei der Creditreform bekommt er nun keinen neuen Mietvertrag, und auch mit dem Kredit wird es schwierig. Wir mögen doch bitte bei der Creditreform Bescheid geben, dass das alles ein Irrtum unsererseits gewesen sei.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Hinweis und Tipp, dass es nicht immer ratsam ist, die große juristische Keule zu schwingen, ohne sich vorher mit einem Strafrechtler unterhalten zu haben. Eine Strafanzeige kann nicht selten auch nach hinten losgehen.
(...)
Aus eben diesen 19 Jahren unternehmerischer Tätigkeit kann ich nur berichten, dass Staatsanwälte fast immer wohl besonnene Menschen sind, die sich sehr ungerne dafür missbrauchen lassen, zivilrechtliche Streitigkeiten auf Staatskasse auszutragen.
(...)
Das Einzige, was ich ihm menschlich anbieten konnte, war, Bescheid zu geben, dass wir uns aus Kulanz für eine Löschung des Negativeintrags aussprechen könnten. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bin gespannt, ob da noch was kommt
Kommentare
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janxb
Inkognito
Jens Bonn
Andreas
Andreas (ein anderer)
Wer mehrere Monate nicht zahlt muss mit einer Sperre rechnen. Wer dann trotzdem nicht zahlt hat halt pech gehabt.
Kriegt er seinen Kredit halt nicht, hätte er sich aber auch vorher überlegen können.
Andreas
shibuyaku
Andreas
Oliver
Manuel Schmitt (manitu)
NGB
Manuel Schmitt (manitu)
Ja, es waren fast 3 Monate (!) Zeit, zu bezahlen. Und es gab 4 Ankündigungen. Von der Zahlungserinnerung über 3 weitere Mahnungen bis zur Ankündigung, dass die Rechnungen nun ans Inkasso geht. Und das für jede der zig unbezahlten Rechnungen.