Mittwoch, 5. Oktober 2016, 05:45
Die Causa Böhmermann
Ich hätte ja fast nicht mehr damit gerechnet, aber die StA Mainz hat in meinen Augen in der Causa Böhmermann einen großen Sachverstand bewiesen. Mehr Infos im lawblog.
Auch wenn ich anfangs geteilter Meinung darüber war, ob die Autorisation zu den Ermittlungen überhaupt Sinn macht, zeigt diese Variante (u.a. Herrn Erdo?an) aber eines noch schöner: Man kann hier in Deutschland natürlich erstmal die juristische Keule schwingen (lassen), die kommt aber auch gerne mal zurück. In diesem Fall verbal. Und ich will gar nicht wissen, wie sehr gewisse Personen sich jetzt ärgern werden, weil die StA erst gar keine Ermittlungen aufnimmt, sondern sehr zielricher verbal zurückschießt. Auch wenn sich die Begründung im ersten Moment harmlos liest.
So funktioniert übrigens ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Organe im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten.
Danke nach Mainz!
Nachtrag 05.10.2016 08:34
Wie in einem Kommentar bemerkt, stimmt das mit der Gewaltenteilung nur praktisch, wohl aber nicht 100% formal. Danke an thh. Ich rufe dann mal Herrn Montesquieu. Ach mist, da oben gibt's keinen Empfang.
Auch wenn ich anfangs geteilter Meinung darüber war, ob die Autorisation zu den Ermittlungen überhaupt Sinn macht, zeigt diese Variante (u.a. Herrn Erdo?an) aber eines noch schöner: Man kann hier in Deutschland natürlich erstmal die juristische Keule schwingen (lassen), die kommt aber auch gerne mal zurück. In diesem Fall verbal. Und ich will gar nicht wissen, wie sehr gewisse Personen sich jetzt ärgern werden, weil die StA erst gar keine Ermittlungen aufnimmt, sondern sehr zielricher verbal zurückschießt. Auch wenn sich die Begründung im ersten Moment harmlos liest.
So funktioniert übrigens ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Organe im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten.
Danke nach Mainz!
Nachtrag 05.10.2016 08:34
Wie in einem Kommentar bemerkt, stimmt das mit der Gewaltenteilung nur praktisch, wohl aber nicht 100% formal. Danke an thh. Ich rufe dann mal Herrn Montesquieu. Ach mist, da oben gibt's keinen Empfang.
Kommentare
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-thh
Das ist meistens in der Praxis kein Problem, aber - nicht immer nur - theoretisch durchaus ein solches und hat mit "Weisungsungebundenheit" und "Gewaltenteilung" (leider) nichts zu tun.
Manuel Schmitt (manitu)