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Recht haben und Recht bekommen

Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.

Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.

Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.

Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.

Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.

Kommentare

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DirkNB

Geht es zu weit, wenn man den < 50€ ursprünglichen Wert die oben nur abstrakt erwähnten Kosten gegenüberzustellen? So mit Zahlen, Ziffern und € hinten dran?

Manuel Schmitt

Ich habe noch keine fixen Zahlen, aber daraus werden sicher > 200 Euro.

-thh

Bei einem Streitwert von bis zu 50,- € fallen in erster Instanz Gerichtskosten von 114,- € und weitere Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Vertretung auf Klägerseite von ca. 200,- € an (wenn der Kunde sich nicht anwaltlich vertreten lässt, sonst kommt da noch ein ähnlicher Betrag hinzu). Dazu kommen die (betragsmäßig hier allerdings nicht besonders relevanten) Zinsen und ggf. die Vollstreckungskosten, wenn auf das Urteil keine Zahlung erfolgt.

SPages

Lehrgeld, wenn der Kunde es am Ende auch wirklich zahlt. Vielleicht zumindest.

Aber erst einmal auf den Geldeingang warten. Weil ein Urteil ist kein Geld.

Manuel Schmitt

Zum Glück hat man ja ein paar Jährchen Zeit, um an sein Geld zu kommen. Außerdem könnten wir ja jetzt z.B. auch seine Domain pfänden (was wir erstmal nicht vorhaben, aber wenn es der Gerichtsvollzieher will, dann sei es so)

Nerd

(:

Sorry, aber man ich musst schmunzeln (Sieh es mir nach):

" Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen"

Niemand hätte wohl jemals Probleme ein Rechnung NICHT zu bezahlen, denn das ist prinzipiell recht einfach..

Natürlich ist das ein Ärgernis - ich kann Deinen Frust voll verstehen; und Deine Genugtuung geht vollkommen klar! Würde ich genau so machen.

Manuel Schmitt

Da musste ich nachträglich auch schmunzeln :-)

Michael

Ich finde es richtig, auch (im Vergleich zu den Gerichtskosten) kleinen Beträgen hinterher zu laufen. Denn am Schluss muss ja der Schuldner auch die Gerichtskosten zahlen die ja nur durch seinen Zahlungs-Unwillen entstanden sind. Und andererseits wenn Ihr darüber hinweg sehen würdet, würde sich das rumsprechen, es gäb zig Nachahmer und irgendwann währt Ihr pleite.

Der dachte sich bestimmt: "Ist ne kleine Firma die man nicht von der Autobahn aus sehen kann und die im TV Reklame macht, die scheut den Aufwand mit Gericht usw. da komm ich mit durch".
Zum Glück nicht. :-) Denn wenn nicht pleite, würde das Preiserhöhungen für die ehrlichen Kunden bedeuten.

Kalle

Es tut mir leid, dass du dich manchmal mit solchen Zeitgenossen herumärgern musst. Umso mehr schätze ich, dass dir dabei nie die Menschlichkeit verloren geht. Auch ich stand mal kurz davor, nicht zahlen zu können, doch dann kam zum Glück doch noch rechtzeitig Geld vom Amt. Danke für Deinen und Euren Service. Alles Gute für 2024 wünscht ein Kunde, der ein wenig IT-Nerd ist und stets zufrieden ist. Ich habe mit genug anderen Dingen im Leben zu kämpfen und bin daher froh, dass ich wenigstens mein Hobby auf eurer Dienstleistung ausüben kann. Ganz viel Liebe an Euch!

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