Freitag, 5. Januar 2024, 12:58
Recht haben und Recht bekommen
Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.
Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.
Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.
Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.
Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.
Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.
Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.
Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.
Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.
Kommentare
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DirkNB
Manuel Schmitt
-thh
SPages
Aber erst einmal auf den Geldeingang warten. Weil ein Urteil ist kein Geld.
Manuel Schmitt
Nerd
Sorry, aber man ich musst schmunzeln (Sieh es mir nach):
" Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen"
Niemand hätte wohl jemals Probleme ein Rechnung NICHT zu bezahlen, denn das ist prinzipiell recht einfach..
Natürlich ist das ein Ärgernis - ich kann Deinen Frust voll verstehen; und Deine Genugtuung geht vollkommen klar! Würde ich genau so machen.
Manuel Schmitt
Michael
Der dachte sich bestimmt: "Ist ne kleine Firma die man nicht von der Autobahn aus sehen kann und die im TV Reklame macht, die scheut den Aufwand mit Gericht usw. da komm ich mit durch".
Zum Glück nicht. Denn wenn nicht pleite, würde das Preiserhöhungen für die ehrlichen Kunden bedeuten.
Kalle