Dienstag, 1. Juli 2025, 11:12
Wie aus 11,40 Euro eine dreistellige Summe wird
Dass mal kein Geld auf dem Konto ist, kann jedem passieren. Gerade am Monatsende oder am Jahresanfang ist es mal knapp. Wir verstehen das, und wenn man uns einen kleinen Hinweis vor der Lastschrift gibt, sind wir quasi immer kulant und finden einen Weg. Keiner möchte Rücklastschriften: Kunden nicht, die Banken nicht, wir nicht.
Wenn es dann doch dazu kommt, dann ist es nun mal so. Wir nehmen das auch niemandem übel. Für die Kosten der fremden Bank (nicht unsere!) können wir jedoch nichts. So ehrlich sind wir dann auch: Da muss man als Kunde dann wohl oder übel durch - gerade wenn die Rechnung nur unwesentlich höher als die Gebühren ist (der Spielraum für Kulanz ist hier quasi null).
Dass die eigene Bank oft recht hohe Kosten erhebt, tut weh (und wäre für mich ein Grund, die Bank zu wechseln). Einfach aussitzen und nur die Haupt-Forderung bezahlen und hoffen, dass wir auf den fremden Kosten sitzen bleiben, ist allerdings keine so gute Idee.
Wir finden: Die Kosten hierfür sollte nicht die Allgemeinheit (sprich alle Kunden) tragen. Wir finden: Für selbst verursachte Kosten muss man gerade stehen.
Auch hier: Wir haben für alles Verständnis. Wenn jemand wirklich kein Geld hat, werden wir niemanden bis zum letzten Cent verklagen. Wer sich aber einfach nur querstellt und glaubt, ein Machtspielchen (und sei es mit der Drohung einer negativen Bewertung) spielen zu müssen, für den ein Zitat aus einem aktuellen Urteil (und davon haben wir mehr als nur dieses eine):
(Nur zur Sicherheit: In diesem Fall war es ein pures Querstellen und keine finanzielle Notlage - das ergibt sich sowas von eindeutig aus der vorausgangenen Kommunikation mit dem (Ex-)Kunden).
Mitsamt allen Nebenkosten wurde das dann gleich mal dreistellig. Ich persönlich hätte lieber die Kosten meiner Bank bezahlt.
Wenn es dann doch dazu kommt, dann ist es nun mal so. Wir nehmen das auch niemandem übel. Für die Kosten der fremden Bank (nicht unsere!) können wir jedoch nichts. So ehrlich sind wir dann auch: Da muss man als Kunde dann wohl oder übel durch - gerade wenn die Rechnung nur unwesentlich höher als die Gebühren ist (der Spielraum für Kulanz ist hier quasi null).
Dass die eigene Bank oft recht hohe Kosten erhebt, tut weh (und wäre für mich ein Grund, die Bank zu wechseln). Einfach aussitzen und nur die Haupt-Forderung bezahlen und hoffen, dass wir auf den fremden Kosten sitzen bleiben, ist allerdings keine so gute Idee.
Wir finden: Die Kosten hierfür sollte nicht die Allgemeinheit (sprich alle Kunden) tragen. Wir finden: Für selbst verursachte Kosten muss man gerade stehen.
Auch hier: Wir haben für alles Verständnis. Wenn jemand wirklich kein Geld hat, werden wir niemanden bis zum letzten Cent verklagen. Wer sich aber einfach nur querstellt und glaubt, ein Machtspielchen (und sei es mit der Drohung einer negativen Bewertung) spielen zu müssen, für den ein Zitat aus einem aktuellen Urteil (und davon haben wir mehr als nur dieses eine):
Der Beklagte war auf Grund des die Parteien ehemals verbindenden Vertragsverhältnisses gehalten, auf seinem Girokonto eine hinreichende Deckung vorzuhalten, sodass der klägerische Rechnungsbetrag am 16. Juli 2024 im Lastschriftverfahren hätte eingezogen werden können. Die Lastschrift wurde jedoch von der vom Beklagten angegebenen Bank nicht eingelöst und der Klägerin rückbelastet. Die hierdurch entstandenen Kosten in Höhe von 11,40 € hat der Beklagte der Klägerin zu erstatten. Die darüber hinaus titulierten Nebenforderungen sind aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verzuges durch den Beklagten zu erstatten.
(Nur zur Sicherheit: In diesem Fall war es ein pures Querstellen und keine finanzielle Notlage - das ergibt sich sowas von eindeutig aus der vorausgangenen Kommunikation mit dem (Ex-)Kunden).
Mitsamt allen Nebenkosten wurde das dann gleich mal dreistellig. Ich persönlich hätte lieber die Kosten meiner Bank bezahlt.
Kommentare
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Peter G.
Arno Nym
Wer aber erst nicht kommuniziert, unverschämt wird und dann sein Problem zu meinem Problem machen will, bekommt einen "gerade noch freundlichen" Hinweis auf die Sachlage, den nächsten dann eben vom Gericht. Fehlverhalten zu dulden hieße, zur Wiederholung zu ermuntern.
Ja, auch für einstellige Beträge. Aus Prinzip und mit Ansage.