Montag, 13. März 2006, 07:36
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame!
Wir bedauern es, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag für den Domänennamen manitu.eu abgelehnt wurde. Der Nachweis, den wir erhalten haben, hat das geltend gemachte Recht nicht ausreichend belegt.
Wir informieren Sie allerdings über die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren gegen diese Entscheidung auf Basis der Nichtvereinbarkeit dieser Entscheidung mit den Verordnungen einzuleiten. Gemäß den Sunriseregeln haben Sie vierzig (40) Kalendertage nach der Entscheidung des Registers, den Domänennamen zu registrieren oder nicht zu registrieren, um dieses Verfahren einzuleiten. (siehe Sunriseregeln, Abschnitt 26)
Mit freundlichen Grüßen,
Das EURid Team
Selbstverständlich werde ich ein ADR-Verfahren einleiten. Ich bin gespannt.
Kommentare
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tagessau
was meint er denn damit?!
Andre Heinrichs
Björn Harste
Manuel Schmitt (manitu)
Olli
Manuel Schmitt (manitu)
Einen Antrag abzulehnen, und zwar bei dem Geld, was dafür genommen wird, ohne "einfache" Möglichkeit der Klärung von evtl. Verfahrens-/Formfehlern ist eine reine Geldsache.
Wir haben Kunden, die haben Ablehnungen wegen so minimaler Details in einer Markenurkunde bekommen, dass es wirklich nicht mehr schön ist.
Jeder Normaldenkende würde das Verfahren ändern oder je nachdem ein Auge zudrücken. Besonders dann, wenn für eine Marke nur eine einzige Anmeldung vorliegt, sehe ich kaum eine Gefahr, dass aufgrund eines minimalen Formfehlers die Interessen eines anderen nicht gewahrt werden!
Bernd Holzmüller
Na, ich glaube eher weniger
Claas Hilbrecht
tOPLEVLER
Ich persönlich war auch noch niemals auf museum, aero, name, info usw... (sorry! außer gnuplot.info!)...
fh
Oh Mann.
roxic
David Triendl
Gerald Steffens
Claas Hilbrecht
Mayweather
Olli
Ich vermute mal, Manitu ist selbst Registrar
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--> nein ist er nicht
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und möglicherweise sogar bei der EUrid als Registrar gelistet.
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--> nein ist er nicht
Manuel Schmitt (manitu)
Olli
Manuel Schmitt (manitu)
Olli
Manuel Schmitt (manitu)
Olli
Jason Brian Friedrich
Komischerweise sagt Dir jeder Patentanwalt das die geschickten Dokumente ausreichen bzw wurden sogar von Patentanwälten zusammengestellt. Ich denke einfach das die Jungs bei Price Waterhouse Coopers massiv überfordert sind!
Ach übrigens, hast Du dir mal die Preise für so ein ADR Verfahren angeschaut? Falls nein, lass es auch bleiben, ist besser für den Magen .
Manuel Schmitt (manitu)
Jason Brian Friedrich
Also nach dem Motto "Wir machen keine Fehler". Sie werden ungern Geld zurück geben oder irgendwelche Entschädigungen zahlen. Ich denke wenn, dann nur über einen Anwalt.
Europa wir kommen!
Manuel Schmitt (manitu)
Jason Brian Friedrich
roxic
Manuel Schmitt (manitu)
roxic
Manuel Schmitt (manitu)
Bernd Holzmüller
Bekomm ich das auch von dir?
Claas Hilbrecht
Manuel Schmitt (manitu)
Hajo
Meiner Meinung nach sollte es reichen, die Unterlagen einfach zu Deinem zweiten Antrag einzureichen. Ansonsten lass Dich von Bettinger/Schneider/Schramm beraten, die sind sehr kompetent und preiswert.