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Ladung 4

Da fallen mir gerade noch zwei Dinge zur Ladung ein.

Ich bin wirklich früh aufgestanden, um heute pünktlich zur Verhandlung vor Ort zu sein. So früh, dass ich durchaus etwas müde angekommen bin. Ich habe einen Mitarbeiter des Amtsgerichts höflich gebeten, ob ich eine Tasse Kaffee haben könne. Ich weiß, sicherlich keine vom Amtsgericht zu erbringende Leistung, aber sicher eine nette Geste. Ich bekam stattdessen eine Wegbeschreibung.

Und das zweite: Der Eingang des Amtsgerichts des wirklich kleinen Ortes hatte 2 (in Worten: zwei) hintereinander geschaltete (!) Zugangskontrollen, jeweils mit Metalldetektor. Wie am Flughafen. Ob das nun an der Nähe zu Belgien liegt, weiß ich nicht :lol:

Kommentare

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Balu

Nein, das scheint in Amtsgerichten so ueblich zu sein - in unserem jedenfalls gibt's das auch.

Manuel Schmitt (manitu)

Bei uns in St. Wendel gibt es sowas gar nicht. Alles open source :-)

Torsten Karwoth

"Ich habe einen Mitarbeiter des Amtsgerichts höflich gebeten, ob ich eine Tasse Kaffee haben könne. Ich weiß,
sicherlich keine vom Amtsgericht zu erbringende Leistung, aber sicher eine nette Geste. Ich bekam stattdessen
eine Wegbeschreibung."

Eine Wegbeschreibung zur Kaffeekanne? Oder kapier ich den grade nicht? :)

Manuel Schmitt (manitu)

Zum nächsten Café.

Anonym

wo ist das Problem? Er ist ja nicht dein Laufbursche

Manuel Schmitt (manitu)

Es geht nicht um Laufbursche. Es geht um den Ton und teilweise die Sache an sich.

In einer normalen, höflichen und respekt-erfüllten Umgebung bietet man eigentlich dem anderen etwas zu trinken an. Bei einem Gericht fände ich es jetzt wohl auch etwas übertrieben, jedem Gast / Zeugen / ... automatisch etwas anzubieten.

Wenn aber ein Besucher des Hauses von sich aus um eine Tasse Kaffee bittet, weil er vielleicht wirklich gerade 3 Stunden im Auto gesessen hat, fände ich zumindest einen Hinweis wie "Es tut mir leid, wir haben hier leider keinen Kaffee für Gäste" (oder derart) angebracht. Die Art und Weise, _wie_ ich zu einem in der Nähe befindlichen Café geschickt wurde, hat mir nicht gefallen!

Manuel Schmitt (manitu)

Nachtrag: Würde ich davon berichten, dass ein Mitarbeiter meines Unternehmens sich darüber beklagen würde, dass er für einen Gast unseres Hauses eine Tasse Kaffee holen gehen soll, würde wohl kaum jemand dafür Verständnis haben, inkl. mir.

Ich denke, ein Gericht, bei dem ich als Zeuge geladen bin, kann ebenfalls gastfreundlich sein. Mit Betonung auf kann.

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