Freitag, 22. September 2006, 12:22
Auswirkungen der GEZ-Gebührenpflicht für Internet-fähige PCs auf Server
Ab Janur 2007 kommt sie ja: Die GEZ-Gebührenpflicht für Internet-fähige PCs.
Für uns hat sich die Frage gestellt, wie sich das auf Server auswirkt, da auch ein Internetserver ja grundsätzlich ähnlich einem PC ist. Wir haben daher Kontakt zur GEZ aufgenommen und die rechtliche Situation abgeklärt.
Wir haben von der Rechtsabteilung der GEZ die Aussage erhalten, dass
Diese rechtliche Situation wird zur absoluten Sicherheit auf unser Geheiß hin nochmals am 2. Oktober dem Forum der Justiziare der Landesrundfunkanstalten und der GEZ zur Abklärung vorgelegt, wir gehen aber davon aus, dass die oben gemachte Aussag Bestand haben wird.
Für unsere Serverkunden bedeutet dies, dass für unseren Kunden keine Gebührenpflicht für ihre Server besteht (da diese durch uns zu tragen ist, und da pro zusammenhängendem Grundstück jeweils nur ein Gerät anzumelden ist, fällt auch für uns keine weitere Gebühr an).
Dies haben wir vorhin an alle unsere Server-Kunden (Serverhousing wie Rootserver) gemailt.
Für uns hat sich die Frage gestellt, wie sich das auf Server auswirkt, da auch ein Internetserver ja grundsätzlich ähnlich einem PC ist. Wir haben daher Kontakt zur GEZ aufgenommen und die rechtliche Situation abgeklärt.
Wir haben von der Rechtsabteilung der GEZ die Aussage erhalten, dass
ein Server grundsätzlich gebührenrechtlich demjenigen zuzuordnen ist, bei dem er steht, dass heißt demjenigen, der die faktische Verfügungsgewalt innehält (...)Sprich ein Server (egal ob dieser von uns gemietet wird, oder Ihr Eigentum ist) wird uns zugeordnet.
Diese rechtliche Situation wird zur absoluten Sicherheit auf unser Geheiß hin nochmals am 2. Oktober dem Forum der Justiziare der Landesrundfunkanstalten und der GEZ zur Abklärung vorgelegt, wir gehen aber davon aus, dass die oben gemachte Aussag Bestand haben wird.
Für unsere Serverkunden bedeutet dies, dass für unseren Kunden keine Gebührenpflicht für ihre Server besteht (da diese durch uns zu tragen ist, und da pro zusammenhängendem Grundstück jeweils nur ein Gerät anzumelden ist, fällt auch für uns keine weitere Gebühr an).
Dies haben wir vorhin an alle unsere Server-Kunden (Serverhousing wie Rootserver) gemailt.
Kommentare
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Olli G.
Mo
Wenn sich demnächst die Anstalten überlegen eine Zeitung heraus zu geben, erhalten sie damit auch die Legetimation jeden Briefkasten gebührenpflichtig zu machen?
Wirklich ärgerlich das Ganze.
Chris
Das ist ja nämlich auch eine Zwangsabgabe für jede Firma. Etcetcetc. Wurd ja schon oft genug erklärt. Hoffentlich hat die Verfassungsklage Erfolg.
Felix
Manuel Schmitt (manitu)
AbRaXeS
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html
den dort heißt es vom Justiziar des SWR:
"Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, zu Telepolis"
Das die GEZ nun also behauptet es wäre anders ist zwar "schön", aber darauf verlassen, dass die Damen un Herren dort es sich nochmal anders überlegen, würde ich mich nicht.
Ich würde sogar soweit gehen und den Damen und Herren hier eine bewusst FElhinformationen liefern, damit sich die z.Zt. ohnehin schon angespannte Lage zu dem Thema, nicht noch weiter aufheizt.
Diese Felhinformationen kann man z.B. auch unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75982
nachzulesen, den dort behauptet die GEZ es würde dadurch nur 50.000 neue Geräte ab 2007 geben, wenn man sich aber mal
http://www.essen.ihk24.de/EIHK24/EIHK24/produktmarken/startseite/anlagen/FAQ-Bogen.pdf
durchließt, wird diese Zahl alleine schon durch die Betroffenen der Gesundheitsreform deutlich überschritten. Nach der IHK sind Webserver (ob nun gemietet oder nicht) gebührenpflichtig.
Das übrigens auch bei euch (Oder auch bei anderen) untergestellte Server nicht darunter fallen sollen, halte ich für großen Quatsch, den wo ist bitte der Unterschied zwischen einer Filliale mit PCs und einem oder mehreren PC(s) bei euch (oder anderen)?
MfG AbRaXeS
Manuel Schmitt (manitu)
Wichtig ist erst einmal, dass die bei uns eingestellten Server UNS und nicht dem Mieter zugerechnet werden. Dadurch kommt also Schritt zwei: Wie werden die uns zugerechneten Geräte abgerechnet. Pro Grundstück jeweils eines (sofern wir nicht, wie eh schon, Radiogebühren zahlen).
Somit sollte die Sache klar sein!
GEZ Umfrage