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Pakete beim Nachbarn abgeben

So sehr ich ja den Aufwand von DHL und Co. - allgemein gesprochen - nachvollziehen kann, verstehe ich das Urteil (überflogen) nicht.

Gericht erlaubt DHL Paketabgabe bei Nachbarn

Bei allen möglichen Vorgängen erfordern Gerichte eine explizite Zustimmung des Nutzers, hier wird sie als stillschweigend zustimmend gesehen.

Wäre es nicht auch hier konsequent, wenn die Gerichte den Paketdienstleistern sagen würden: Lasst die Kunden entscheiden (mit default auf "keine Abgabe")?

Berlin will Verbraucher besser vor "Fake-Shops" schützen

Soso:

Berlin will Verbraucher besser vor "Fake-Shops" schützen

Das ist der übliche Politik-Reflex mit Politik-Buzzword-Bingo: in die Pflicht nehmen | Suchmaschinen | Portale | Betreiber | die großen | Rechtsdurchsetzung | Behörden | (to be continued).

Zum Abschalten gibt es bereits geeignete Maßnahmen - zumindest in Deutschland. Einen Shop in Indien wird man vermutlich auch mit deutschem Mimimi-Das-Wollen-Wir-Aber-Basta-Recht eh nicht abschalten können. Jeder normale deutsche Hoster wird einen offensichtlichen Fake-Shop nach einem kurzen Wink vermutlich bereits im eigenen Interesse abschalten, schon lange bevor die ganzen Paragraphen und EU-Regeln elektronisch oder auf Papier eintrudeln.

Aber ja, liebe Politik, versucht gerne Google & Co. in die Haftung zu nehmen. Diese sollen nie wieder Fake-Shops listen. Am besten neue Domains erst, wenn sie eine Reputation haben. Eine wirklich gute. Am besten über ein paar Monate hinweg. Und Delistings am besten auf einfachen telefonischen Zuruf einer Ortspolizeibehörde aus Hintertupfingen.

Hmpf.

Wohlverhaltensauflage

Ein (ehemaliger) Kunde hatte es auf die Spitze getrieben: Nicht nur, dass er uns mit Worten ärgern wollte, er wollte Geld zurück und vorzugsweise noch gleich Schadensersatz obendrauf.

Spätestens, wenn es juristisch wird, gilt es, abzuwägen. Vieles sind nur leere Drohungen, manche aber sind es evtl. nicht. Und in solchen Fällen - gerade wenn alle Fälle von Deeskalation durch uns gescheitert sind (hier von 3 Mitarbeitern zzgl. mir) - nutzen wir durchaus auch das Moment der negativen Feststellungsklage.

In diesem konkreten Fall wurde es letztendlich für den Kunden teuer. Er hat in allen Punkten "verloren", und im Urteil gleich noch gleich eine Art nachvertragliche "Wohlverhaltensauflage" bekommen. Dann müssen wir uns nämlich jetzt nicht noch mit irgendwelchen 1-Sterne-Bewertungen herumschlagen - die sind damit nämlich erledigt.

Schade, dass es soweit kommen musste. Gelohnt hat sich das aus kaufmännischer Sicht nicht, alleine die negative Feststellungsklage hatte 39 Seiten (und ja, die habe ich selbst verfasst). Man muss nicht immer Recht haben oder es einfordern - und manchmal macht es Sinn, z.B. wenn es um Grundsätzliches geht. Sollte noch einmal jemand dieselben Argumente nutzen, würden wir 'mal zitieren.

Persönlich finde ich es schade, dass es Menschen gibt, bei denen jede Form der Deeskalation nichts nutzt, egal wer es macht - und wie man sich dranstellt. Diese Menschen sind auf Krawall aus, und selbst merkel'sches Aussitzen bringt nichts, denn man wird immer weiter bombadiert.

Diese Zeit hätte ich lieber gerne in ein einen echten loyalen Kunden investiert.

Ein Dank an Strato + Dropbox

Ich sage das ehrlich und ohne jeglichen Unterton: Danke an Strato und Dropbox, dass sie dieses Urteil durchgefochten haben:

Die Cloud ist kein Gerät

Und ebenso ein Dank an die Richter in München.

An beide: Nicht nur, weil wir davon auch profitieren (das gebe ich offen zu) - sondern auch uns insbesondere, weil es ein menschliches Urteil ist.

Was die ZPÜ und Konsorten da versucht haben, ist eigentlich nur eines: Der Versuch, mal wieder was vom Kuchen von Unternehmen aus der "neuen Welt" (tm) abzubekommen (ich erspare mir hier bösartigere Worte, die einem da einfallen, und einen Bezug zum Mittelalter haben).

Nachtrag 13.02.2024 08:43 Uhr
Bei Heise gibt es noch weitere Informationen dazu:

Oberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen

Recht haben und Recht bekommen

Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.

Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.

Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.

Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.

Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.

Formular-Zwang eines Marktbegleiters

Wir bekommen u.a. aus einem IP-Bereich eines deutschen Marktbegleiters Abuse (dDoS) ab.

Auf eine Abuse-E-Mail werden wir aufgefordert, das per Formular einzukippen. Was wir nicht tun werden, sonst haben wir bei 10.000+ IP-Adressen viel zu tun.

Auf eine freundliche E-Mail hin, dass wir darum bitten, unsere Beschwerde auch per E-Mail zu akzeptieren, kommt nur noch mehr Müll: Sie brauchen Logs, ohne die tun sie nichts.

Tja: Wir schreiben aber für solch einen dDoS-Zeugs kein Log für den Webserver (außer Fail2ban). Wir müllen uns sicher nicht noch unseren Plattenplatz mit unnützen Einträgen zu.

Schade. Wir hatten nur gewollt, dass sie ihren Kunden mal auf die Finger klopfen.

Mal sehen, was die Rechtsabteilung meint. Denn aus sowas kann man auch schnell einen Verstoß gegen das UWG ableiten, ganz abgesehen von der Störerhaftung.

Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver

Man lese

Urheberrechtsverletzung: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver

Wie wäre eine Solidaritätskampagne aller DNS-Resolver-Anbieter, einfach alle Domains, die irgendwas mit Sony zu tun haben, zu de-listen? Offenbar ist es ja nicht mehr gewollt, dass DNS-Resolver den aktuellen Zustand der Hosts/Domains/... abbilden, sondern einen gefilterten...

Was das LG Hamburg da geurteilt hat, ist ein Graus. Noch schlimmer, dass das Urteil voraussichtlich auch in der Schweiz vollstreckbar sein wird. Die Schweiz ist eben auch nicht mehr die Schweiz.

Ich verstehe ja, dass Urheberrechtsverletzungen für die Rechteinhaber ein Thema sind, das man nicht mal so vom Tisch wischen kann. Und es muss Grenzen geben.

Die Grenze ist dieselbe wie die damals bei Zensursula. Es beseitigt nicht das Problem. Es beseitigt nicht mal die Symptome.

Für die kommende Regierung wäre nicht nur ein Digitalministerium ein "Todo", sondern gleich auch, der aktuellen Jurisdiktion verpflichtend Experten zur Seite zu stellen, damit die heutigen Richter nicht Urteile aufgrund eines Wissens von gestern fällen.

Bei Schnupfen sofort Krankschreibung

Wenn ich mir die neuesten Ideen unserer Politiker so ansehe, stehen mir die Haare zu Berge.

Wenn jeder, der einen leichten Schnupfen hat, nicht nur zu Hause bleibt (was ich okay finde), sondern auch quasi standardmäßig krankgeschrieben wird, bin ich gespannt, wer demnächst die Räder in unserem Land am Laufen hält.

Ich habe ja noch die Hoffnung, dass in den diversen Presseartikeln der Part fehlt, dass die Krankschreibung nicht der Standard-Fall sein sondern dass das Homeoffice die erste Wahl bleiben soll. Denn beides zusammen wird arbeitsrechtlich schwierig.

Strengere Regeln für Anbieter? Strengere Regeln für's Hirn wären besser!

Statt strengere Regeln für Anbieter zu fordern, sollten sie lieber strengere Regeln für's Hirn fordern.

Ich bin ziemlich sicher, dass das, was in zahlreichen Medien als "Hack" bezeichnet wird, in Wirklichkeit nur Fleißarbeit (ohne die Straftat dabei beschönigen zu wollen) war, und zwar ganz stark darauf gerichtet, an welchen Stellen die Betroffenen entgegen jeder Empfehlung, wie man Passwörter vergibt, was man an wichtigen Dokumenten wo hin legt (und wohin nicht), und was man besser verschlüsseln sollte, gehandelt haben.

Ich neige ja fast dazu zu sagen: Selbst schuld.

108,39 Euro

Zugegeben: Der nachfolgende Fall hat mich geärgert. Ein Webhosting-Kunde (mit einem Paket und einer weiteren Domain) hatte Probleme mit seiner E-Mail-Adresse. Die technischen Gründe lassen sich im Nachhinein gar nicht mehr nachvollziehen, er konnte über einen Tag hinweg sein Postfach nicht abrufen. Da unser Support im - so führt er in einem Brief - nicht weiterhelfen konnte, beauftragte er einen Dienstleister. Der auch nichts fand. Irgendwann war das Problem dann weg. Von unserer Seite aus konnten wir keinen Fehler feststellen, weder damals noch rückblickend.

Nun schickt er uns die Rechnung des Dienstleisters, mit der Forderung, diese zu begleichen: 108,39 Euro.

Für mich stand nun die Frage im Raum, wie ich damit umgehen sollte. Letztendlich war es der teilweise sehr unverschämte Ton und Unterton im Anschreiben zur weitergeleiteten Rechnung, die mir es am Ende dann doch "einfach" gemacht haben. Wir haben die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen - und das mit einem Hinweis auf verschiedene Passus des Vertrages zwischen ihm und uns. Auf ein juristisches Nachspiel lasse ich es daher ankommen und werde das ggf. dem zuständigen Rückversicherer samt Rechtsabteilung übergeben.

Was mich persönlich an der ganzen Sache stört bzw. geärgert hat, sind

1. bis heute muss ich davon ausgehen, dass das Problem überhaupt nicht bei uns lag

2. der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt auch nur angedeutet, dass er nun einen Dienstleister beauftragten wird ("mit der Behebung des Problems", wie er so schön formuliert)

3. der Ton sowie der Unterton


Und für eine weitere Entscheidung war eben dieser Ton bzw. Unterton der Auslöser: Mit diesem Kunden möchte ich nicht mehr zusammenarbeiten. So, wie wir uns stets um Freundlichkeit und Anstand bemühen, und nicht gleich diese Art von "Keule" schwingen, wünsche ich es mir auch von unserem Gegenüber.

Wir werden den Vertrag somit zum nächsten Ablauftermin schlichtweg nicht weiterführen. Das klingt im ersten Moment als Reaktion vielleicht hart, und ich fürchte zugleich, dass das Verhältnis in der Zukunft schlichtweg nicht zu "retten" wäre. Weder mit einem Anruf noch einer E-Mail.

DOM-Tree geschützt?

Siehe

Adblocker Admop geht vor Axel Springer in die Knie

Wenn der DOM-Tree nun schon urheberrechtlich geschützt ist, dann sollten sich Proxy-Betreiber (und so manche Mobilfunk-Unternehmen) mal Gedanken machen...

Nur zur Klarheit: Ich bin definitiv pro Werbeblocker, und gegen diese ganze unsinnige juristische Diskussion. Wenn ich mir freiwillig ein Programm installiere, das Inhalte so darstellt, wie ich es möchte, ist das mein Bier und mein Recht. Und das von mir genutzte Unternehmen / Anbieter arbeitet in meinem Auftrag.

Vielleicht mahnt diese weltfremde Branche irgendwann auch Sekretärende ;-) ab, weil sie die Werbepost vom Rest getrennt oder gar ohne diese ihren Chefs vorlegen? :thinking:

Die Causa Böhmermann

Ich hätte ja fast nicht mehr damit gerechnet, aber die StA Mainz hat in meinen Augen in der Causa Böhmermann einen großen Sachverstand bewiesen. Mehr Infos im lawblog.

Auch wenn ich anfangs geteilter Meinung darüber war, ob die Autorisation zu den Ermittlungen überhaupt Sinn macht, zeigt diese Variante (u.a. Herrn Erdo?an) aber eines noch schöner: Man kann hier in Deutschland natürlich erstmal die juristische Keule schwingen (lassen), die kommt aber auch gerne mal zurück. In diesem Fall verbal. Und ich will gar nicht wissen, wie sehr gewisse Personen sich jetzt ärgern werden, weil die StA erst gar keine Ermittlungen aufnimmt, sondern sehr zielricher verbal zurückschießt. Auch wenn sich die Begründung im ersten Moment harmlos liest.

So funktioniert übrigens ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Organe im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten.

Danke nach Mainz!

Nachtrag 05.10.2016 08:34
Wie in einem Kommentar bemerkt, stimmt das mit der Gewaltenteilung nur praktisch, wohl aber nicht 100% formal. Danke an thh. Ich rufe dann mal Herrn Montesquieu. Ach mist, da oben gibt's keinen Empfang. :thinking: