Montag, 1. August 2022, 10:32
Formular-Zwang eines Marktbegleiters
Wir bekommen u.a. aus einem IP-Bereich eines deutschen Marktbegleiters Abuse (dDoS) ab.
Auf eine Abuse-E-Mail werden wir aufgefordert, das per Formular einzukippen. Was wir nicht tun werden, sonst haben wir bei 10.000+ IP-Adressen viel zu tun.
Auf eine freundliche E-Mail hin, dass wir darum bitten, unsere Beschwerde auch per E-Mail zu akzeptieren, kommt nur noch mehr Müll: Sie brauchen Logs, ohne die tun sie nichts.
Tja: Wir schreiben aber für solch einen dDoS-Zeugs kein Log für den Webserver (außer Fail2ban). Wir müllen uns sicher nicht noch unseren Plattenplatz mit unnützen Einträgen zu.
Schade. Wir hatten nur gewollt, dass sie ihren Kunden mal auf die Finger klopfen.
Mal sehen, was die Rechtsabteilung meint. Denn aus sowas kann man auch schnell einen Verstoß gegen das UWG ableiten, ganz abgesehen von der Störerhaftung.
Auf eine Abuse-E-Mail werden wir aufgefordert, das per Formular einzukippen. Was wir nicht tun werden, sonst haben wir bei 10.000+ IP-Adressen viel zu tun.
Auf eine freundliche E-Mail hin, dass wir darum bitten, unsere Beschwerde auch per E-Mail zu akzeptieren, kommt nur noch mehr Müll: Sie brauchen Logs, ohne die tun sie nichts.
Tja: Wir schreiben aber für solch einen dDoS-Zeugs kein Log für den Webserver (außer Fail2ban). Wir müllen uns sicher nicht noch unseren Plattenplatz mit unnützen Einträgen zu.
Schade. Wir hatten nur gewollt, dass sie ihren Kunden mal auf die Finger klopfen.
Mal sehen, was die Rechtsabteilung meint. Denn aus sowas kann man auch schnell einen Verstoß gegen das UWG ableiten, ganz abgesehen von der Störerhaftung.
Kommentare
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TM
Theo
So generell: Nach zwei erfolgreichen Hackingversuchen und fragwürdigen Entscheidungen bezüglich Webseitenabschaltung, nehme ich von diesem Laden Abstand. Billig ist halt nicht immer gut.
Leere Dose
J S
John Dorian
Stefan Baur
John Dorian
Aber kann ich daraus einen Rechtsanspruch ableiten?