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Formular-Zwang eines Marktbegleiters

Wir bekommen u.a. aus einem IP-Bereich eines deutschen Marktbegleiters Abuse (dDoS) ab.

Auf eine Abuse-E-Mail werden wir aufgefordert, das per Formular einzukippen. Was wir nicht tun werden, sonst haben wir bei 10.000+ IP-Adressen viel zu tun.

Auf eine freundliche E-Mail hin, dass wir darum bitten, unsere Beschwerde auch per E-Mail zu akzeptieren, kommt nur noch mehr Müll: Sie brauchen Logs, ohne die tun sie nichts.

Tja: Wir schreiben aber für solch einen dDoS-Zeugs kein Log für den Webserver (außer Fail2ban). Wir müllen uns sicher nicht noch unseren Plattenplatz mit unnützen Einträgen zu.

Schade. Wir hatten nur gewollt, dass sie ihren Kunden mal auf die Finger klopfen.

Mal sehen, was die Rechtsabteilung meint. Denn aus sowas kann man auch schnell einen Verstoß gegen das UWG ableiten, ganz abgesehen von der Störerhaftung.

Kommentare

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TM

Hetzner? ;)

Theo

Die haben es bei mir mal geschafft zu einem neu eröffneten Kundenkonto eine vor x Jahren verwendete Bankverbindung zu verknüpfen und dort versucht einen Betrag einzuziehen. Sie wollten dann 5 Euro Mahngebühr von mir anstatt ihren Fehler einzusehen.
So generell: Nach zwei erfolgreichen Hackingversuchen und fragwürdigen Entscheidungen bezüglich Webseitenabschaltung, nehme ich von diesem Laden Abstand. Billig ist halt nicht immer gut.

Leere Dose

Es wird höchste Zeit, diesem Externalisieren von Abuse-Kosten Einhalt zu gebieten.

J S

So wie das klingt, ist dieser Marktbelegeiter ziemlich sicher kein KMU. Und Konzerne -so meine Erfahrung- kapieren so etwas nur, wenn es über die Rechtsabteilung läuft. Es sei denn, man hat qualifizierte Kontakte in der Führungsetage...

John Dorian

Ist man offiziell überhaupt Verpflichtet Abuse per E-Mail anzunehmen?

Stefan Baur

@John: RFC 2142 hilft da weiter.

John Dorian

Das ist mir klar, die kenne ich.
Aber kann ich daraus einen Rechtsanspruch ableiten?

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