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Mahnkosten - auf einer Rechnung

Der ein oder andere, der hier mitliest, hat es sicherlich bereits gelesen (und hoffentlich nicht selbst mitbekommen ;-) ): Mahnkosten weisen wir nicht, wie leider oft noch üblich, irgendwo in einem Begleittext zu einer Rechnung oder in einem Satz am Ende der Rechnung aus, sondern wir berechnen sie sauber und ordentlich bei der nächsten Abrechnung mit. Als getrennte Rechnungs-Position. So manche Buchhaltung hat sich darüber schon gefreut (ernsthaft), weil die Verbuchung damit viel einfacher wird.

Jetzt gab es einen Kunden, der sich darüber tatsächlich beschwert hat. Ich möchte nicht sagen bitterböse, aber kurz davor. Mit zahlreichen Paragraphen hat er herumgewedelt und diese Praxis aus juristischer Sicht in Frage als unzulässig gestellt. Ich konnte keinem der von ihm zitierten Gesetzestexte und sonstigen Verordnungen auch nur halbwegs etwas entnehmen, das dem entgegensteht. Zumal wir uns unsere Vorgehensweise von unserem zuständigen Finanzamt schon vor Jahren haben gegenbestätigen lassen. Die waren damit im übrigen auch ziemlich froh, denn es erhöht die Nachvollziehbarkeit. Für alle beteiligten Parteien.

Letztendlich hat der Kunde nachgegeben und die Rechnung mit den Mahnkosten (nach 6 Monaten - im Zuge des Abrechnungszyklus) gezahlt. Ob er sich von unseren Argumenten überzeugen ließ, oder ob er resigniert hat, weiß ich leider nicht.

Was bei der ganzen Diskussion mit dem Kunden allerdings (von seiner Seite aus ;-) ) komplett unterging, ist die Tatsache, dass es zu den Mahnkosten erst gekommen ist, weil er nicht gezahlt hat, und die Zahlungserinnerung verstreichen ließ. Das hätte man auch vermeiden können :razz:

Aufwand bei Anmeldung vs. Abmeldung

Es ist schon erstaunlich, wie einfach es einem gewissen Online-Händler machen, sich ohne eigenes Wissen (natürlich rechtlich nicht zulässig, aber dennoch) beim Haus-eigenen Newsletter anzumelden, und wie schwer sie es einem im Gegensatzu dazu machen, sich wieder abzumelden (Link klicken, auf Webseite bestätigen, nochmal E-Mail erhalten, wieder bestätigen).

:grrr:

Park-Ordnung muss sein

Ich gebe zu, das Nachfolgende mag auf den ersten Blick kleinkariert erscheinen.

Auf einem Flughafen hier in der Nähe kann man direkt am Ein-/Ausgang 5 Minuten kostenlos parken. Wenn man gut rechnet, reicht das sehr genau, um jemanden abzuholen (zum "Rauswerfen" allemal). Ungünstig ist nur, wenn die Uhrzeit des Kassenautomats 4 Minuten vorgeht. Dann hat man effektiv eine Minute. Das genügt kaum für Rein- und Rausfahren sowie zum Entwerten des Tickets am Automaten.

Ich bin jetzt nicht wirklich fitt, was die Technik von Kassenautomaten angeht, denke aber doch, dass es möglich sein dürfte, deren Zeit zu synchronisieren. Eine Abweichung von Sekunden halte ich ja für vertretbar, nicht aber von 4 Minuten, wenn das kostenlose Zeitfenster 5 Minuten ist. Das hat schon einen Beigeschmack.

Meine Beschwerde beim Flughafen hat in der Tat zu einer Reaktion geführt: Man wird mir mein Geld zurückerstatten. Kein Wort jedoch zum eigentlichen Problem. Das werde ich mir demnächst nochmal persönlich anschauen.

Ich war übrigens so frei und habe das zuständige Eichamt (wenn gleich ich nicht sicher bin, ob die dafür zuständig sind) informiert. Nur sicherheitshalber, um den Beigeschmack etwas zu versüßen...

Auch Kunden müssen von Werbung verschont werden

Bezugnehmend auf Auch Kunden müssen von Werbung verschont werden (oder auch hier) kann ich die Sicht der Richter nur in Teilen nachvollziehen.

Ja, natürlich nervt mich als Konsument Werbung, vor allem unerlaubte und unerwünschte. Und wenn bei mir sowas eintrudelt, werde ich auch hin und wieder ungemütlich. Die Frage, ob eine "Werbung" für eine (ich gehe davon aus kostenlose) Smartphone-App wirklich Werbung ist, mag im formaljuristischen Sinne durchaus geklärt sein, nicht aber, wenn man mal wieder wie ein Mensch denkt. Mir ist bewusst, dass die beklagte Versicherung trotz der kostenlosen App vermutlich Geld dabei spart, wenn Kunden diese App nutzen und damit der Versicherung Arbeit abnehmen. Aber letztendlich profitieren (hoffentlich ;-) ) auch die Kunden davon.

Auch wenn die meisten Menschen ihre Versicherung jetzt nicht unbedingt zu den Geschäftspartnern zählen, bei denen sie sich auf Augenhöhe behandelt fühlen, stelle man sich einmal vor, der Heizungsfachbetrieb würde im Rahmen seiner jährlichen Wartung nach Wartungsvertrag seinem Kunden ein Zusatzprodukt, z.B. eine (kostenlose) App für's Smartphone zur Überwachung der Heizung, empfehlen. Auch für ihn ein Vorteil, damit er nicht jedes Mal anrücken muss, obwohl gar kein Fehler vorliegt - und für den Kunden auch von Vorteil. Würde man da genauso hart reagieren wie bei E-Mail-"Werbung"?

Dass die Justiz versucht, E-Mail-Werbungs-Spam entgegenzutreten, finde ich gut und richtig. Ich finde aber, man sollte nicht bei allem, was "Online" und "Internet" ist, über die Stränge schlagen. Lasst die Unternehmen "leben". Und wenn einem der Stil eines Unternehmens nicht passt, kann man ja durchaus einfach zu einem anderen gehen. Die Märkte entscheiden das in der Regel ziemlich gut. Aber Kunden, die bei "sowas" reflexartig zum Anwalt gehen oder zur Abmahnfeder greifen, möchte man als Unternehmen sowieso nicht haben.

Der BGH und die Webseitensperren

Bezugnehmend auf BGH ebnet Weg für endgültiges Sperren von Webseiten und BGH: Internet-Zugangsanbieter können zur Sperrung von Websites verpflichtet werden frage ich mich in der Tat, ob die vom BGH in Frage kommende Möglichkeit einer Verpflichtung zur Sperrung wirklich DPI umfassen soll - oder wieder "nur" DNS-Sperren.

Fakt ist: Gegen jede der Varianten werden bzw. würden wir uns wehren. Sie sind beide nutz- und wirkungslos. Und rechtlich hoch fragwürdig. Dass DNS-Sperren nichts bringen, musste schon Zensursula unsere Ministerin für Verteidigung erfahren. Und wenn wir über fragwürdige Inhalte reden, weiß das Zielpublikum sehr wohl, wie es auch DPI umgehen würde. Mal abgesehen, dass man ja die Kommunikation aller Kunden überprüfen müsste, um nur noch "legale" Inhalte durchzulassen. Das BVerfG lässt grüßen.

In der ganzen Diskussion darüber, dass angeblich der Hoster auf keinem Kanal dieser Welt erreichbar wäre, vergessen viele die Möglichkeit, das Rechenzentrum oder gar den Uplink-Anbieter des Hosters um Mithilfe zu bitten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Rechenzentrum oder gar ein Uplink-Anbieter sich bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses aus der Affäre ziehen will und wird. Ich glaube, dass unsere Branche hier seiner juristischen Verpflichtung nachkommen würde und wird. Auch im Ausland. Damit wäre die Seite zackig weg vom Fenster.

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer

Manchmal ist es anders, als es Sprichwörter besagen. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer.

So in einem Fall, wo zwei vermeintliche Geschäftspartner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen ein Gewerbe betreiben - bzw. bis jetzt betrieben haben. Wie in Liebes-Partnerschaften kam es offensichtlich zum Streit, beide reden anscheinend nicht mehr miteinander. Beide aber versuchen, uns bzgl. der Domains, die auf die gemeinsame GbR ausgestellt sind, gegen den jeweils anderen auszuspielen. Unvorteilhaft war und ist, dass einer der beiden Geschäftspartner an der Anschrift der gemeinsamen GbR wohnt, der andere nicht.

Da kamen wüste Änderungen von Domains auf den einen (also jeder auf sich), Kündigungen mit der Anforderung von AuthInfo-Codes an uns unbekannte Anschriften etc. pp. Ich habe daher beiden Geschäftspartnern eine nicht mehr ganz so freundliche E-Mail geschrieben und ihnen geraten, sich dringend einen Anwalt zu suchen. Und darum gebeten, dass uns eigentlich eine gerichtliche Verfügung bzgl. der Domains am liebsten wäre.

Nachdem mir das ganze Hin und Her dann - gelinde gesagt - zu dumm wurde, haben wir von unserer Seite aus die Kündigung zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit ausgesprochen - sprich wir verlängern den Vertrag nicht. Die AuthInfo-Codes haben wir ausschließlich per Post an die uns bekannte Vertragsanschrift (und zwar die einzige) geschickt. Alles, was per Fax und E-Mail an Änderungswünschen etc. bei uns eintrudelte, haben wir mit der Bitte um Gegenbestätigung ebenfalls dorthin geschickt.

Mir ist bewusst, dass durch die postalische Versendung dem einen der beiden Vertragspartner möglicherweise ein Vorteil entstanden sein kann. Es steht uns aber nicht zu, zu beurteilen, wer hier Recht hat und wer nicht. Was uns als Anschrift bekannt ist, ist verbindlich. Beim gemeinsamen E-Mail-Konto (übrigens unterhalb einer der Domains, um die es geht) bin ich mir da nicht so ganz sicher, wer da noch Zugriff hat und wer nicht - daher hielt ich eine Versendung dorthin für juristisch problematisch.

Ich würde fast wetten, dass diese Sache noch vor Gericht geht, und dass ggf. einer der beiden vom anderen eine Strafanzeige wegen Untreue erhält.

Ich gebe zu, dass in mir während der unzähligen und unsäglichen E-Mails kurzzeitig der Wunsch danach aufgekommen ist, die Domains einfach mal auf Halde zu legen und zu deaktivieren, bis sich beide geeinigt haben. Aber wie gesagt: Wir sind keine Richter, das steht uns nicht zu. Nun sollen sich andere darum kümmern.

Das Fotographieren von Essen

Vielleicht sollte sich unsere Justiz statt um haltlose Vorwürfe von Landesverrats mal des wirklichen Alltags annehmen:

Das Fotografieren von Essen könnte teuer werden

Das Urheberrecht in allen Ehren, aber dass ein noch so künstlerisch "hergestelltes" Essen, für das der Konsument schließlich bezahlt, ggf. Bild-urheberrechtlich geschützt sein kann, halte ich genauso für juristischen Unsinn wie nachts illuminierte Türme in europäischen Metropolen (und andere vergleichbare Gebäude).

Wer das als Künstler nicht mag, darf sein Gebäude gerne verhüllen lassen, oder Zäune drumherum bauen, oder eben das Essen nicht an jemanden verkaufen.

Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung

Meine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde abgelehnt: Es existierte bereits vorher ein ähnlicher Antrag (der allerdings nicht zu finden war, da die Petitionen vor Prüfung nicht durchsuchbar sind):


Hier der Link zur anderen Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_04/_15/Petition_58459.nc.html

Wer übrigens meine Petition lesen möchte:

Meine Petition als PDF.

Vorratsdatenspeicherung "light"

Ich weiß gerade nicht, ob ich mich wirklich zum wiederholten Male zum Thema Vorratsdatenspeicherung äußern will, denn meine Gegenargumente haben sich, vermutlich wie die der meisten Gegner, seit 2007 kaum verändert.

Eigentlich hatte ich gehofft, dass Justizminister Maas nicht einknickt, umso mehr gilt mein Respekt an dieser Stelle Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich während ihrer Amtszeit beharrlich gewehrt hat und standhaft blieb. Noch mehr schade finde ich, dass Heiko Maas ein Landsmann (Saarländer ;-) ) ist - ich hatte viele gute Stücke auf ihn gehalten.

Doch nun kam es, wie es fast kommen "musste". Die Mühlen mahlen wieder, und am Ende kam dabei wieder einmal nur Grütze politischer Einheitsbrei heraus, dessen einziger Nährwert politischer Natur und eben nicht sicherheitstechnischer Natur ist.

Ich begebe mich mal auf (halb-)dünnes Eis: Dass E-Mails nun nicht mehr in der Vorratsdatenspeicherung vorkommen, hat vermutlich weniger mit der plötzlichen Einsicht in den Hirnen der Zuständigen, dass sich die potentiell "überwachte" Zielgruppe entsprechender Möglichkeiten bedient, sich derartigen Maßnahmen zu entzeiehen, zu tun, als viel mehr mit der Befürchtung, dass sich die tausenden kleinen und mittleren Anbieter der Branche "damals" zur Wehr gesetzt haben. Vielleicht wollte man das schlichtweg vermeiden, denn die neue Vorratsdatenspeicherung "light" wird vermutlich nur noch die mittleren und größeren Unternehmen betreffen, die hier eher "ja und Amen" sagen werden.

Fakt ist: Ich bzw. wir werden unsere Kunden nicht überwachen. Wir werden uns an einer neuerlichen Klage beteiligen. Und sollte eine neuerliche Klage nicht zum Erfolg führen, werde ich mir geeignete Maßnahmen überlegen.

Darüber hinaus habe ich soeben eine Petition beim Bundestag eingereicht, auf deren Bestätigung ich nun warte.

BKA: Zuverlässig und genau

Eines muss man dem BKA lassen: Bisher ist alles, was von dort kam, zuverlässig und genau. Eingehende Anfragen sind wohl recherchiert, präzise formuliert, juristisch einwandfrei, sachlich-zielorientiert und sprachlich auf einem angemessenen Nievau. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern ist professionell und fast schon kollegial. Und 29 Minuten Reaktionszeit auf E-Mails sind top.

Schade, dass das insbesondere auf kleinere Polizei-Dienststellen und Wald-und-Wiesen-"Kripos" nicht zutrifft. Dort trifft man eher auf technische Unwissenheit, die sich durchaus nachvollziehen lässt, juristische Unwissenheit, der man hin und wieder nur mit Verweisen auf Gesetze bzw. einschlägige Urteile begegnen kann, gepaart mit einer sprachlichen Überheblichkeit, die man am besten einfach ignoriert.

Natürliche Reflexe unserer Politik(er)-Organe

Eigentlich wollte ich diesen Beitrag damit beginnen, einen Bezug zu den bestürzenden Ereignissen in Paris zu nehmen (was ich hiermit ja auch schon getan habe), und dann in gemäßigtem Tempo zu den aktuellen Forderungen hochrangiger Politker nach einer (Wieder-)Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu kommen.

Ich kann es mir aber - man verzeihe mir den nachfolgenden Ton - nicht verkneifen, einen gewissen Teil meiner Wut in Sarkasmus zu verpacken, sie in diesem Beitrag dennoch zum Ausdruck zu bringen und das Tempo direkt von 0 auf 180 zu steigern.

Es ist ja durchaus nachvollziehbar, dass im technisch nicht versierten Politiker-Korpus ein dem Amt geschuldeter, natürlicher Reflex entsteht, den man leider nicht unter einem temporären, politisch motiviertem, instrumentalisiertem Schluckauf subsummieren kann. Es ist vielleicht auch noch nachvollziehbar, dass die hinter den Politiker-Korpussen stehenden Organe unserer Exekutive und Legislative ebenso technisch unversiert und/oder technisch ignorant sind.

Auch wenn ich davon ausgehe, dass kaum einer der genannten Korpusse und Organe dies hier liest, dennoch: Der heilige Gral der Strafverfolgung oder gar -verhinderung namens "Vorratsdatenspeicherung" ist genauso wenig existent wie sein religiöses Pendant. Bei letzterem bin ich mir übrigens gar nicht mal so sicher.

Die Verlockungen einer Vorratsdatenspeicherung sind groß - zugegeben. Geschickt dargestellt, insbesondere durch diverse "Sicherheitsbehörden", kann man (und da schließe ich nicht nur Politiker ein) durchaus in Versuchung geraten, zu glauben, dass sich dadurch realistische Möglichkeiten ergeben, derartiges wie in Paris teilweise zu verhindern oder zumindest besser zu verfolgen. Aber wie es mit diversen Versuchungen im Leben so ist: Sie sind eben: Versuchungen. Versuchungen, denen es zu widerstehen gilt. Aus zweierlei Gründen.

Zum einen, weil sie in Wirklichkeit nicht effektiv sind. Statt jetzt das gesamte technische Argumentationspaket dessen, was mit Verschlüsselung und Anonymisierung trotz einer Vorratsdatenspeicherung möglich ist, ausrollen zu wollen, stelle ich lieber eine Frage in den Raum: Glaubt Ihr Korpusse und Organe wirklich, dass Terroristen so dumm sind, einer derart simplen und angekündigten Überwachungs-Maßnahme (das ist es in Wirklichkeit nämlich, auch wenn die Daten nicht ausgewertet werden!) ins Netz zu gehen?

Zum anderen, weil sie Grundrechte nicht nur berührt, sondern missachtet. Eine Berührung der Grundrechte von uns allen wäre dann vielleicht hinnehmbar, wenn die Effektivität derart groß wäre, dass sich hieraus ein natürliches, intrinsisches "ja" zu einer solchen Maßnahme ergäbe. Eine solche Missachtung ist es aber eben nicht, wenn die Effektivität in keinem auch nur annähernd sinnvollen Verhältnis zum Eingriff steht. Auch wenn in solchen Fällen gerne emotional ergreifende Sätze wie "und was, wenn man damit auch nur ein Menschenleben retten kann?" bemüht werden, bleibe ich dabei. Es hätte im Übrigen im Jahr 2014 auch 3.050 Menschenleben gerett, den Straßenverkehr gänzlich zu verbieten.

Und falls man mir die Gegenfrage stellt, was mein konstruktiver Gegenvorschlag wäre, so würde ich - so leid es mir von Herzen tut - antworten: Technisch gesehen gibt es keinen. Wer ein Kommunikationsmedium, sei es nun das Internet oder Mobilfunk, anonym und unüberwacht nutzen will, der wird es auch. Egal welche Maßnahme man auch immer erfindet: Es ist eine Frage einer sehr kurzen Zeit, bis die eigentlichen Zielpersonen sie umgehen, wenn sie es nicht schon vorher tun/können.

Saarländisches Gemauschel?

Es ist schon hochinteressant, wenn man sich anschaut, wer Besitzer interessanter .saarland-Domains geworden ist.

Eigentlich dürfte ich nicht überrascht sein, dass dort auch gerne mal nahe Verwandte der Geschäftsführer einer Firma auftauchen, die mit der Domainvergabestelle in Verbindung stehen. Das riecht zumindest stark nach Gemauschel.