Donnerstag, 9. Juli 2009, 09:56
OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Man lese
OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Ich kann hier beide Parteien verstehen. Einerseits FON, dessen Nutzen/Anbieten wir im übrigen bei uns explizit "erlauben", und die sich in meinen Augen - im Gegensatz zu dem urteilenden Gericht - nicht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum Kläger befinden - und damit nicht dem UWG unterliegen. Andererseits kann ich den DSL-Anbieter verstehen, dessen Kalkulation auf einer gewissen Nutzerzahl pro Anschluss basiert. Und je populärer ein solches Angebot wie das FON wird, umso mehr geht diese Kalkulation einfach nicht mehr auf. Gerade die großen Anbieter dürften darunter mehr leiden als kleine.
Im Prinzip stellt sich das vergleichbar so dar. Ein Kunde geht in's Restaurant mit "all you can eat", nimmt sich ein paar Teller mit Essen drauf und reicht sie raus vor's Restaurant. Dort wartet ein Ehrenamtlicher, baut einen Tisch auf und verteilt kostenlos das Essen an Dritte. Nun verklagt das Restaurant den Ehrenamtlichen.
Ich denke, dass der Knackpunkt hier ist, dass dieses Urteil sich an die völlig falschen "Parteien" richtet. Der klagende Anbieter hätte in meinen Augen das Problem bei der Wurzel packen sollen: Beim eigenen Vertrag mit seinem Kunden. Es steht dem Anbieter frei, das Weitergeben ungenutzter Ressourcen vertraglich zu erlauben oder eben nicht. Aufgenommen in den Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schon ist klar, was wer darf und was nicht. Wenn man es richtig machen will, kann man das dem Kunden sogar plausibel erklären (mit Begründung der Kalkulation, die überall Mischkalkulation ist).
So tritt man - in meinen Augen - allerdings dem völlig Falschen (ergo FON) in den Allerwertesten, der - ganz im Gegensatz zum Titel des Heise-Beitrages - alles andere als kommerziell arbeitet und eigentlich nicht in einen Wettbewerb mit dem Anbieter treten will oder es tut.
OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Ich kann hier beide Parteien verstehen. Einerseits FON, dessen Nutzen/Anbieten wir im übrigen bei uns explizit "erlauben", und die sich in meinen Augen - im Gegensatz zu dem urteilenden Gericht - nicht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum Kläger befinden - und damit nicht dem UWG unterliegen. Andererseits kann ich den DSL-Anbieter verstehen, dessen Kalkulation auf einer gewissen Nutzerzahl pro Anschluss basiert. Und je populärer ein solches Angebot wie das FON wird, umso mehr geht diese Kalkulation einfach nicht mehr auf. Gerade die großen Anbieter dürften darunter mehr leiden als kleine.
Im Prinzip stellt sich das vergleichbar so dar. Ein Kunde geht in's Restaurant mit "all you can eat", nimmt sich ein paar Teller mit Essen drauf und reicht sie raus vor's Restaurant. Dort wartet ein Ehrenamtlicher, baut einen Tisch auf und verteilt kostenlos das Essen an Dritte. Nun verklagt das Restaurant den Ehrenamtlichen.
Ich denke, dass der Knackpunkt hier ist, dass dieses Urteil sich an die völlig falschen "Parteien" richtet. Der klagende Anbieter hätte in meinen Augen das Problem bei der Wurzel packen sollen: Beim eigenen Vertrag mit seinem Kunden. Es steht dem Anbieter frei, das Weitergeben ungenutzter Ressourcen vertraglich zu erlauben oder eben nicht. Aufgenommen in den Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schon ist klar, was wer darf und was nicht. Wenn man es richtig machen will, kann man das dem Kunden sogar plausibel erklären (mit Begründung der Kalkulation, die überall Mischkalkulation ist).
So tritt man - in meinen Augen - allerdings dem völlig Falschen (ergo FON) in den Allerwertesten, der - ganz im Gegensatz zum Titel des Heise-Beitrages - alles andere als kommerziell arbeitet und eigentlich nicht in einen Wettbewerb mit dem Anbieter treten will oder es tut.
Kommentare
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Armin Hempel
Manuel Schmitt (manitu)
Alphager
Ich habe in meienr Nachbarschaft mehrere FON-Netzwerke, die durchaus übliche (sprich: überzogene) Hotspotpreise verlangen.
Siehe auch: http://www.fon.com/de/info/makeMoney
Bleistift
Dass hier die falsche Partei verklagt wird, stimmt. FON hat mit den jeweiligen Nutzern einen Vertrag und kann keinen Einfluss darauf nehmen, wie und wo der Router eingesetzt wird. Ein Werkzeug-Verkäufer wird ja auch nicht verklagt, wenn mit einem bei ihm gekauften Hammer jemand erschlagen wird...
ToJe
ToJe
(JFTR: Ich finde die Idee hinter FON gut, und ich würde es begrüßen, wenn mehr Anbieter wie manitu die Nutzung ihrer Zugänge explizit erlauben würden. Und ich bin auch der Meinung, daß der Anbieter im vorliegenden Fall auch gegen seine sich vertragswidrig verhaltenden Kunden vorgehen sollte - allerdings ginge dann in den üblichen Foren das große Geheule los...)
Jan Schejbal
Manuel, hast du ne Quelle die besagt FON wär nicht gewinnorientiert?
cycloon
Dort kooperiert man mit FON, trägt stark zur Community bei in dem man das Sharing in seine Produktlinie einbindet und bietet sowohl Bestandskunden als auch weiteren Zufallskunden einen Mehrwert.
https://www.bt.com/wifi/secure/index.do?s_cid=con_FURL_btfon
Stefan
Liegerad-Andreas
hier werden zwei Dinge durcheinander geworfen.
1) Die Person vor dem All-You-Can-Eat-Reataurant verkauft das Essen an andere. Genau das hat das Gericht verboten.
2) Die Person vor dem All-You-Can-Eat-Reataurant verschenkt das Essen, aber nur an Stammkunden anderer All-You-Can-Eat-Reataurants sind (und die ja immer nur in einem Restaurant essen können). . Mit diesem Thema hat sich das Gericht NICHT beschäftigt!
Gruß
Andreas
NewsShit!
Das hat das Gericht sicher bedacht
__tom
all-you-can-eat-restaurant gibt essen an kunden, dieser nimmt es mit und gibt es an die tafeln (FON) die es dann weiter verteilen. es wird mit dem urteil aber nicht verboten das der kunde aus dem all-you-can-eat-restaurant essen mitnimmt, sondern es wird pauschal den tafeln (also FON) verboten essen weiter zu verteilen.
wenn ein isp nicht möchte das fon benutzt wird, dann soll er es in die agb's schreiben, das ging früher mit der router-/mehrplatz nutzung ja auch.
nico
aber wenn man registriert ist und selbst einen fon spot betreibt kostets ja nix mehr
ich denke mal fon könnte das problem umgehen indem sie die alien pässe in deutschland deaktiviert, aber damit auch keinen gewinn mehr hier machen kann...
naja, mal sehn was der bgh sagt
p.s: ich glaube bei den meisten anbietern (jedenfalls bei und un 1u*d1) steht drin dass ich den anschluss nicht dritten zur alleinigen nutzung überlassen darf, aber trifft in dem fall ja nicht zu wenn ich ihn noch mitnutze
aber da sollen sie die agb gern ma ändern, dann komm ich vlt früher aus dem vertrag raus bei denen...
Tim (hsdpa-umts-verfuegbarkeit.de)
Grüße, Tim