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Sonderkündigungsrecht bei zu langer Wartezeit auf DSL-Anschluss

Gefunden auf http://www.heise.de/newsticker/meldung/62963.

Interessant, wie sich unsere deutsche Justiz doch in Dingen, die sich eigentlich so ähnlich sind, unterschiedlich entscheiden. Hier ein Auszug von heise.de:

Laut Heise komme es immer wieder vor, dass Anbieter ihre DSL-Anschlüsse zwar heftig bewerben, wenn Verbraucher einen Anschluss beantragt haben, sehen sie sich jedoch außer Stande, den Vertrag zu erfüllen und den Anschluss freizuschalten. So seien Wartezeiten von mehreren Monaten kein Einzelfall. Jedoch müssten Verbraucher es sich nicht gefallen lassen, derart lange hingehalten zu werden.

Webhoster, die Domains nicht binnen weniger Stunden (vorausgesetzt, sie werden mit schneller Registrierung) registrieren, und sei es aufgrund eines technischen Fehlers, haben dann gleich mal die Popo-Karte. Aber die Deutsche ■T■■■■■■ darf sowas ja ungestraft.
Zur Sicherheit: Ich weiß, dass das Zitat von heise.de keineswegs verlässlich ist und nichts über die anschließende Haftung ggü. dem Kunden aussagt, aber mal ehrlich, ich glaube nicht daran, dass die Telekom für Schäden / Folgeschäden nicht geschalteter Anschlüsse haften muss und es v.a. nicht wird.

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