Freitag, 19. August 2005, 07:56
Neue Kreditkartenvertragsbedingungen
Vor ein paar Tagen sind neue Vertragsbedingungen eines Kreditkartenausgebers eingetrudelt. Eigentlich wollte ich gerade einige interessante Passagen ungekürzt posten, aber siehe da:
§ Geheimhaltung
Soso. Solange ich hier keine Namen nenne, werde ich einen Teufel tun und nicht darüber schreiben
§ Rückbelastungen
Sehr interessant. Wenn also ein Kunde eine Domain bestellt, die auf einen Dritten als Inhaber registriert wird, können wir nicht sicher sein, dass es nicht zu einer Rückbelastung kommt. Ganz schlecht im Reseller-Geschäft.
§ Annahme der Karte ohne persönliche Anwesenheit des Karteninhabers
Aha. Also doch Lieferscheine für Domains?
Also schon wieder? Eine Domain wird auf eine andere Anschrift als die Rechnungsanschrift registriert?
Was ist untypisch? Das Mittel aller Auftragswerte? Wie gut, dass wir Großkunden haben. Warum wendet sich ein Kunde gerade an uns? Jetzt freut sich das Marketing, denn wegen dieser Klausel müssen wir ja jetzt jeden Kunden vorher intensiv interviewen, warum er gerade zu uns kommt.
Juristisch korrekt gesehen wären wir also für Betrugsfälle, wo ein natürlicher Besteller, der sich als verschiedene Personen ausgibt, verantwortlich.
§ Unzulässige Transaktionen
Ich finde, dass fast alle ausländischen Domains zu teuer sind. Also nicht mehr verkaufen?
Danke, wieder kein Reseller-Geschäft.
Was zum Teufel soll das heißen?
Was ist mit Rechnungen, wenn Kunden wirklich etwas ganz mies verbockt haben, und dafür mal eine Stunde Service zahlen müssen?
Ich frage mich wirklich, ob die Juristen dieses Unternehmens sich wirklich Gedanken um die Praxis machen.
§ Geheimhaltung
Vorbehaltlich (...) werden die Parteien (...) alle Informationen (...) insbesondere auch die Bedingungen dieses Vertrages (...) vertraulich behandeln. (...)
Soso. Solange ich hier keine Namen nenne, werde ich einen Teufel tun und nicht darüber schreiben
§ Rückbelastungen
(...)
Wenn Sie die Leistungen nicht an den Karteninhaber sondern an einen Dritten erbringen, jedoch die Karte des Inhabers belasten, handeln Sie auf Ihr eigenes Risiko. (...)
Sehr interessant. Wenn also ein Kunde eine Domain bestellt, die auf einen Dritten als Inhaber registriert wird, können wir nicht sicher sein, dass es nicht zu einer Rückbelastung kommt. Ganz schlecht im Reseller-Geschäft.
§ Annahme der Karte ohne persönliche Anwesenheit des Karteninhabers
(...)
Wenn der Karteninhaber behauptet, die Lestung nicht behauptet zu haben, und Sie keine unterzeichnete Empfangsbestätigung vorweisen können. (...)
Aha. Also doch Lieferscheine für Domains?
(...)
Ungewöhnliche Gesamtumstände, die Anlass zur Vermutung des Vorliegens des Kreditkartenmissbrauchs geben, liegen in der Regel vor, wenn eines der nachstehenden Markmale erfüllt ist:
a) Die angegebene Adresse des Kartenihabers bzw. des Bestellers und die Lieferanschrift sind nicht identisch.
Also schon wieder? Eine Domain wird auf eine andere Anschrift als die Rechnungsanschrift registriert?
b) Das Ausmaß der Bestellung durch den jeweiligen Karteinhaber (...) sind für Ihren Geschäftsbetrieb untypisch. Dies wird unter anderem imer dann anzunehmen sein, wenn Ihnen der Besteller unbekannt ist und kein nachvollziehberer Grund ersichtlich ist, warum der Besteller sich gerade an Sie wendet.
Was ist untypisch? Das Mittel aller Auftragswerte? Wie gut, dass wir Großkunden haben. Warum wendet sich ein Kunde gerade an uns? Jetzt freut sich das Marketing, denn wegen dieser Klausel müssen wir ja jetzt jeden Kunden vorher intensiv interviewen, warum er gerade zu uns kommt.
c) Derselbe Besteller verwendet mehr als eine ****** Kartennummer. (...)
Juristisch korrekt gesehen wären wir also für Betrugsfälle, wo ein natürlicher Besteller, der sich als verschiedene Personen ausgibt, verantwortlich.
§ Unzulässige Transaktionen
***** Karten nicht akzeptiert werden für:
(...)
wucherische Geschäfte, bei denen der Preis in grobem Missverhältnis zum Wert der Leistung steht;
Ich finde, dass fast alle ausländischen Domains zu teuer sind. Also nicht mehr verkaufen?
(...)
Leistungen, bei denen Sie wissen oder wissen müssen, dass die erbrachten Leistungen vom Karteninhaber gewerblich weiter veräußert werden, zum Beispiel wenn die Leistungen nicht zum persönlichen Gebrauch des Karteninhabers bestimmt sind (...)
Danke, wieder kein Reseller-Geschäft.
(...)
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen von Privatadresse
Was zum Teufel soll das heißen?
(...)
die Begleichung von Schadensersatzansprüchen, (...)
Was ist mit Rechnungen, wenn Kunden wirklich etwas ganz mies verbockt haben, und dafür mal eine Stunde Service zahlen müssen?
Ich frage mich wirklich, ob die Juristen dieses Unternehmens sich wirklich Gedanken um die Praxis machen.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Daniel
Manuel Schmitt
Daniel
Manuel Schmitt
Daniel
Kannst/darfst du sagen, was die KK-Unternehmen für Gebühren beim Verkäufer kassieren?
Manuel Schmitt
Mike
Habe von denen auch die neue AGBs zugeschickt bekommen.
Hammerhart.
Die Juristen bei allen CC-Unternehmen sehen nur zu, daß sie selbst
"in trockenen Tüchern" sind.
Durch die AGBs können sie mittlerweile jedes Geschäft zuungunsten des CC-Akzeptanten aushebeln.