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Umfirmierung eines Kunden zur GmbH

Ich hatte einen größeren Kunden am Telefon, der mich darüber informierte, dass "er" zur GmbH umfirmieren möchte.

Ich dachte mir schon, dass er evtl. Details trotz Steuerberater und Rechtsanwalt nicht bedacht hat, und so war es. Ich wies ihn vorsorglich darauf hin, mit seinem Steuerberater und Rechtsanwalt nochmal das Thema "Aufdeckung stiller Reserven" was den Firmennamen, der offenbar als Marke eingetragen ist, und die damit verbundene Domain anbetrifft, zu klären.

Das kann nämlich für das vorherige Einzelunternehmen relativ schnell relativ viel Geld kosten, auch wenn reell kein Warenwert sondern nur ein ideeller Wert fließt.

Kommentare

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patrick

hm geht das nochmal so, dass ein Laie den Sachverhalt versteht?

Wo genau laufen jetzt Kosten wegen eines Markennamens auf? Kostet das Schützen einer Marke mehr wenn man GmbH ist oder wie?

flo

Würde mich auch freuen, weil ich versteh eigentlich auch gar nicht, worum es geht ôO

Anonym

Ich vermute mal es wird ungefähr folgendes gemeint sein:

- Firma mit Domain xyz.de will GmbH werden.
- Dazu veräußert der derzeitige Besitzer all seine Werte (Anlagen, Kunden etc.) an die GmbH
- Dieser Verkauf interessiert natürlich das Finanzamt, denn die GmbH ist ja eine eigenständige Rechtsperson und vorheriger Inhaber nun nur noch leitender Angestellter dieser Rechtsform

So würde ich das jetzt verstehen....

Manuel Schmitt (manitu)

Ja, so in etwa.

Das Problem ist, dass der Markenname einen Wert darstellt, der mehr als nur der Preis beim DPMA ist. Das Finanzamt bewertet diesen samt Domain und setzt dies als Wert an, der versteuert werden muss.

Wenn das Einzelunternehmen auf einmal eine sechsstellige "ideelle" Summe zu versteuern hat, wird es oft hakelig.

Chris

Jo ist mir auch gerade zu hoch... und deine Captcha's wurden mal wieder nicht geladen :-D

Anonym

sry zu früh enter gedrückt...

die Domain ist dann auch ein gewisser Wert... Beziffern wir Sie mal mit 100.000 Euro dann wäre das schon eine ordentliche Summe. Die dann als Veräußerungsgewinn abgeschrieben werden muss.

Thomas

Wie will denn das Finanzamt diesen Wert nach objektiven Gesichtpunkten überhaupt festelegen?

Wer bestimmt denn den Wert einer Marke? Einen Vergleich kann man doch wohl kaum anstellen. Hier wäre doch reine Willkür im Spiel.

Manuel Schmitt (manitu)

So kann man das nennen, ja!

Denis

Aber man kann das (bisherige) Einzelunternehmen für einen Euro an die GmbH verkaufen und anschließend auflösen, soweit ich weiß.

PS: Sind wir gemeint? g

Manuel Schmitt (manitu)

Das funktioniert leider nicht, nein. Das wird das Finanzamt bei einer Prüfung der GmbH feststellen (da es in den Werten auftaucht) und dann im Nachgang eine nachträgliche Bewertung durchführen. Und dann kostet es auch noch Zinsen.

Tipp von mir: Einzelunternehmen bestehen lassen und die MArke und Domain dort belassen. Dann von dort an die GmbH vermieten. Das herrscht ja Vertragsfreiheit, was den Mietpreis angeht.

Marki

Ahja... wenn es um Steuern (=Geld) geht weiss man auf einmal was das Internet und Domains usw. sind.

deni

Klar, wenn man alles schön "offiziel" macht, könnte das wirklich etwas schwierig werden...

Ich kenne einige die Einzelunternehmer waren und nun eine GmbH gegründet haben, da hat das Finanzamt garnichts von den Domain, Marken etc. mitbekommen. Das Finanzamt weiß im normalfall nicht, was für Marken und Domains du als Einzelunternehmer hast...

Man kann es sich leicht oder eben schwer machen.

Patrick

Das nennt man dann Steuerhinterziehung.

Peter

Oder geschicktes umgehen von hohen Kosten g

MaSch

Mir scheint es gibt in diesem Land Thinktanks die nur damit beschäftigt sind es möglichst schwer zu machen legal halbwegs erfolgreich Geld zu verdienen.

Marki

Sind wir verwandt? Das sind doch meine Gedanken ;)

Ich glaub das was die da machen, nennt man Verteidigen von Interessen.
Dabei ist es wohl Wurscht was die Interessen sind, Hauptsache es kommt Geld bei raus.

Aber irgendwann treffen auch die auf ihren Meister, ich erinnere nur z.B. an das hier
http://diepresse.com/home/leben/mensch/528176/index.do (erster Abschnitt)
:)

Armin

Bitte? Wenn ich als Einzelunternehmer meine Domain und meinen Markennamen für einen Euro an die GmbH verkaufe, muss ich eine 6-stellige Phantasiesumme versteuern? Klingt spannend, kann ich nicht glauben.

Andy

Willkommen in Deutschland :-)

Peter

Der symbolische Euro würde vom Finanzamt nicht anerkannt werden -- der Preis für Markenname + Domain würde also geschätzt werden. Und wenn man sich überlegt, dass ein Unternehmen vom Markennamen lebt, dann ist die Überlegung, die Manuel angestellt hat, schon sehr sinnvoll.

Ich würde trotzdem eher in den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen, vorher aber auf jedenfall mit dem Steuerberater und dem Rechtsanwalt meines Vertrauens Rücksprache halten, da die Vermietung des Markennamens und der Domain meiner Meinung nach kein Dauerzustand bleiben kann (und sollte).

Manuel Schmitt (manitu)

Ganz im Gegenteil. Das sollte sie. Denn wenn die GmbH Konkurs geht, ist alles weg.

Wenn diese Werte in der Einzelunternehmung verbleiben, sind sie dahingehend sicher, und man kann relativ probelmlos nochmal von neuem starten (wenn gleich ich dieses "Firma-auf-Frau-anmelden" nicht unterstützen kann).

anonym

Nachteil ist aber, dass Domain und Marke nicht der Gesellschaft gehören - und diese somit auch nicht (uneingeschränkt) darüber verfügen kann.
Ich würde auch eher den sauren (Finanzamt-)Apfel wählen, das ist für den "Nicht-Einzelunternehmeninhaber-Gesellschafter" sicherer...

Peter

Ganz einfach: Sich wirtschaftlich absichern, dann ist auch eine Insolvenz kein Problem (OK, sehr einfach gesagt).

Oder man kauft die Domain und den Markennamen aus der Insolvenzmasse.

Manuel Schmitt (manitu)

Dann hat man allerdings wieder die Wert-Problematik.

Es ist allgem,ein hin üblich, die Marke und etwaige Domainnamen nicht im Besitz einer kleinen GmbH zu lassen bzw. erst gar nicht dort einzuführen.

Warum auch? Wenn es dem Einzelunternehmen gehört, hat dieses die Marke aufgebaut, dass es dort bleibt, ist absolut legitim und legal. Die Vermietung kann ja unter einem reellen Aspekt erfolgen. Wo die Steuern nun entstehen (im Einzelunternehmen oder der GmbH) ist ja nahezu uninteressant (mal von einigen steuerlichen Progressions-Aspekten abgesehen). 1 Euro pro Monat ist sicherlich zu symbolisch, aber gegen 100 oder 200 Euro ist ja nichts einzuwenden (pro Monat).

Manuel Schmitt (manitu)

Das Vermieten der Marke ist durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht. Die Höhe muss realistisch sein. Aber es spricht nichts dagegen und ist vom FA eigentlich so gewünscht. Die Marke verbleibt dort, wo sie entstanden ist.

Man kann sich als Einzelunternehmer die realistische Frage stellen, für wieviel man die Marke einem beliebigen Dritten vermiten würde. Das kann und sollte man auch an die "eigene" GmbH anlegen, dann klappt's auch mit dem Finanzamt. Man sollte es eben auch nicht zu hoch ansetzen, da es sonst als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden könnte.

Eine vierstellige Summe p.a. ist IMHO nicht verwerflich und nichts Ungewöhnliches, sollte aber angepasst werden, wenn die GmbH erfolgreicher wird.

Peter

Sorry, ich hab in dem Fall aus der falschen Perspektive gedacht; selbstverständlich hat das Einzelunternehmen eine Gewinnerziehlungsabsicht....

oehm

marke nicht mieten, sondern einfach nutzen, und hoffen, dass der markeninhaber nicht klagt. ;)

Peter

Aber das Einzelunternehmen wird ja ansonsten wahrscheinlich keine Einnahmen erziehlen; um also dann nicht die Gewinnabsicht vom Finanzamt entzogen zu bekommen kann man keine Vorsteuer für die Vermietung geltend machen. In natura heißt das, dass man nur Geld hin- und herschiebt... Bekloppt ist das System.

Avarion

Dumm nur wenn der Besitzer des Einzelunternehmen irgendwann verstirbt und keine Erben hat. Die GmbH wird dann eventuell von jemand anderm weitergeführt weil der mit eingestiegen ist aber die Marke geht an den Staat.

Manuel Schmitt (manitu)

In der Tat eine berechtigte Kritik. Aber wer eine Marke auf diese Weise schützt, sollte das Szenario vorplanen.

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