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Teilbar

Ein zwischenzeitlich insolventer Kunde hat bei uns noch offene Posten in Höhe von rund 8.000 Euro. Seitens der Creditreform ging bei uns die Information ein, welcher Insolvenzverwalter für die GmbH bestellt ist.

Da die Forderung doch recht hoch ist, und ich nicht davon ausgehe, dass die GmbH in der Lage ist, auch nur einen respektablen Teil über kurz oder lang zurückzubezahlen, kam mir ein Gedanken.

Die GmbH hatte eine Software (zur Eigenverwendung) entwickelt, an welcher ich Interesse habe. Ich habe daher mehrfach versucht, den Insolvenzverwalter ans Telefon zu bekommen, keine Chance. Deshalb habe ich es - auf Anraten des Sekretariats - per E-Mail versucht. Mein Vorschlag: Gegen Verzicht auf einen einen erheblichen Teil unserer Forderungen erhalten wir die Software im Original (also als Quell-Code) samt dem Recht, diesezu verändern und selbst kommerziell einzusetzen (die Software hat zwar nichts direkt mit uns zu tun, aber mir schwebt da ein interessantes Projekt vor).

Da die Software zwischenzeitlich eh schon durch ehemalige Mitarbeiter "verbreitet" worden ist und von einem Marktbegleiter eingesetzt wird, sehe ich kein besonders schützenswertes Gut mehr darin, zumal die Software alleine ohne Infrastruktur (die immense Anschaffungskosten mit sich bringt) eh nicht nutzbar ist. Ich sehe darin auch keine Benachteiligung im Insolvenzvorgang. Ganz im Gegenteil, die GmbH würde dank geringerer Verbindlichkeiten wesentlich besser dastehen.

Bislang gab es keinerlei Reaktion vom Insolvenzverwalter. Schade.

Kommentare

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Marki

Der hat ganz einfach noch nie was von "Software" gehört :D

BIGede

Naja, für den Insolvensverwalter ist das Geschäft bestimmt nicht sonderlich interessant. Für ihn dürfte es irrelevant sein, Güter durch Schulden um zu setzen. Wenn er die 8000€ eh nicht zahlen kann, warum soll er dann was raus rücken :) Vielleicht mal 10.000€ für die Software ansetzen, bin mir fast sicher, das dann eine Antwort kommt :D

some

Vollkommen korrekt. Die Senkung der Insolvenzforderungen ist nicht das Ziel eines Insolvenzverwalters, sondern das Schaffen von Insolvenzmasse. Und daran wie erfolgreich er dabei ist, misst sich auch sein Honorar. Er hat also gar keinen Grund sich zu melden, denn er würde in etwas Arbeit investieren, für das er nicht bezahlt wird. Und wer macht das schon gerne?

Christoph

Schummel mal das wort "exklusiv" hinein. ;)

Jo

So der die software Selberentwickelt hat ist die Software ein Selbsterstellter Immaterieller Vermögensgegestand und somit mit 0€ in der Bilanz anzusetzen (§ 248 II HGB / § 5 II EStG)

Da kann ein Tausch schon lohnen, Frage ist was da hinten dran hängt....

FiBu

ZwFo 8000 / FoLuL 8000
EWB ## / AufwEinstEWB ## & VoSt ##

fiel mir gerade so ein...

Ralph

Ein Insolvenzverwalter schaut nur danach womit er für sich den meisten Reibach machen kann.
Alles Andere ist ihm schei..egal!

hiphappy

Meiner Ansicht nach wäre das Tauschgeschäft Bevorzugung eines Gläubigers, und damit nicht erlaubt........

Manuel Schmitt (manitu)

Genau das ist es ja eben NICHT, weil das "Gut" beliebig oft vervielfacht werden kann. Jeder der Gläubiger könnte es ja haben, ohne, dass ein Verlust entsteht.

Moritz

Hat sich da jetzt schon was getan? Was für eine Software ist es denn? Und um was für ein Projekt handelt es sich? :)

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