Donnerstag, 14. Januar 2010, 17:25
Teilbar
Ein zwischenzeitlich insolventer Kunde hat bei uns noch offene Posten in Höhe von rund 8.000 Euro. Seitens der Creditreform ging bei uns die Information ein, welcher Insolvenzverwalter für die GmbH bestellt ist.
Da die Forderung doch recht hoch ist, und ich nicht davon ausgehe, dass die GmbH in der Lage ist, auch nur einen respektablen Teil über kurz oder lang zurückzubezahlen, kam mir ein Gedanken.
Die GmbH hatte eine Software (zur Eigenverwendung) entwickelt, an welcher ich Interesse habe. Ich habe daher mehrfach versucht, den Insolvenzverwalter ans Telefon zu bekommen, keine Chance. Deshalb habe ich es - auf Anraten des Sekretariats - per E-Mail versucht. Mein Vorschlag: Gegen Verzicht auf einen einen erheblichen Teil unserer Forderungen erhalten wir die Software im Original (also als Quell-Code) samt dem Recht, diesezu verändern und selbst kommerziell einzusetzen (die Software hat zwar nichts direkt mit uns zu tun, aber mir schwebt da ein interessantes Projekt vor).
Da die Software zwischenzeitlich eh schon durch ehemalige Mitarbeiter "verbreitet" worden ist und von einem Marktbegleiter eingesetzt wird, sehe ich kein besonders schützenswertes Gut mehr darin, zumal die Software alleine ohne Infrastruktur (die immense Anschaffungskosten mit sich bringt) eh nicht nutzbar ist. Ich sehe darin auch keine Benachteiligung im Insolvenzvorgang. Ganz im Gegenteil, die GmbH würde dank geringerer Verbindlichkeiten wesentlich besser dastehen.
Bislang gab es keinerlei Reaktion vom Insolvenzverwalter. Schade.
Da die Forderung doch recht hoch ist, und ich nicht davon ausgehe, dass die GmbH in der Lage ist, auch nur einen respektablen Teil über kurz oder lang zurückzubezahlen, kam mir ein Gedanken.
Die GmbH hatte eine Software (zur Eigenverwendung) entwickelt, an welcher ich Interesse habe. Ich habe daher mehrfach versucht, den Insolvenzverwalter ans Telefon zu bekommen, keine Chance. Deshalb habe ich es - auf Anraten des Sekretariats - per E-Mail versucht. Mein Vorschlag: Gegen Verzicht auf einen einen erheblichen Teil unserer Forderungen erhalten wir die Software im Original (also als Quell-Code) samt dem Recht, diesezu verändern und selbst kommerziell einzusetzen (die Software hat zwar nichts direkt mit uns zu tun, aber mir schwebt da ein interessantes Projekt vor).
Da die Software zwischenzeitlich eh schon durch ehemalige Mitarbeiter "verbreitet" worden ist und von einem Marktbegleiter eingesetzt wird, sehe ich kein besonders schützenswertes Gut mehr darin, zumal die Software alleine ohne Infrastruktur (die immense Anschaffungskosten mit sich bringt) eh nicht nutzbar ist. Ich sehe darin auch keine Benachteiligung im Insolvenzvorgang. Ganz im Gegenteil, die GmbH würde dank geringerer Verbindlichkeiten wesentlich besser dastehen.
Bislang gab es keinerlei Reaktion vom Insolvenzverwalter. Schade.
Kommentare
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Marki
BIGede
some
Christoph
Jo
Da kann ein Tausch schon lohnen, Frage ist was da hinten dran hängt....
FiBu
EWB ## / AufwEinstEWB ## & VoSt ##
fiel mir gerade so ein...
Ralph
Alles Andere ist ihm schei..egal!
hiphappy
Manuel Schmitt (manitu)
Moritz