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OLG Köln bekräftigt Haftung von DSL-Anschlussinhaber

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OLG Köln bekräftigt Haftung von DSL-Anschlussinhaber

Kommentare

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Thomas

Wenn man, so wie in unserer WG, sich einen DSL-Anschluss teilt, wess man doch gar nicht wie man sich absichern soll. Ich frage mich wo das alles noch hinführen soll?
Sollen wir uns gegenseitig etwas unterschreiben? Müssen wir einen LOGfile-Server laufen lassen, denn scheinbar reicht ja eine 150Euro Fritzbox doch nicht...
Fragen, Fragen und nirgendswo antworten...

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