Freitag, 22. Oktober 2010, 09:02
Haftung von Inhabern gewerblicher WLANs für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Lesenswert, v.a. für die, die einen gewerblichen (wenn auch kleinen) Hotspot betreiben, z.B. ein Café, in dem auch Internetzugänge mit-angeboten werden:
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