Montag, 12. März 2012, 10:55
Sich drücken wollen
Eine ganz pfiffige Idee hatte ein Kunde, der sich um die Begleichung einer Rechnung drücken wollte: Er hatte versucht, zu erzwingen, dass die Einforderung einer alten Rechnung noch aus der Zeit der Einzelfirma (also vor der GmbH) durch die GmbH eingefordert werden müsste, und nicht durch den Aussteller der ursprünglichen Rechnung. Er bemühte dazu windige und nichtssagende Formulierungen, die er von seiner Ehefrau, ihres Zeichens Rechtsanwältin, an das zuständige Gericht schicken ließ.
Das machte ihm aber im schriftlichen Verfahren einen Strich durch die Rechnung. Schaue ich mir die Urteilsbegründung an, liest man zwischen den Zeilen, wie sehr dem Richter diese Masche des Kunden versuchter aber juristisch haltloser Spitzfindigkeiten auf den Zeiger geht. Man merkt förmlich, wie sehr es dem Richter in den Fingern gejuckt hat, hier noch mehr (evtl. belehrende Worte) zu schreiben.
Schade, dass man diesen Fall nicht außergerichtlich klären konnte. Schließlich hatten wir es mehr als 14 Monate im Gütlichen versucht.
Das machte ihm aber im schriftlichen Verfahren einen Strich durch die Rechnung. Schaue ich mir die Urteilsbegründung an, liest man zwischen den Zeilen, wie sehr dem Richter diese Masche des Kunden versuchter aber juristisch haltloser Spitzfindigkeiten auf den Zeiger geht. Man merkt förmlich, wie sehr es dem Richter in den Fingern gejuckt hat, hier noch mehr (evtl. belehrende Worte) zu schreiben.
Schade, dass man diesen Fall nicht außergerichtlich klären konnte. Schließlich hatten wir es mehr als 14 Monate im Gütlichen versucht.
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