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Google Chrome und Formular-Namen

Mittlerweile ist übrigens dieser Hinweis


aus unserem Server-Kunden-Menü verschwunden.

Wir haben den kleinen Bug gefunden (Google Chrome mag gewisse Formular-Namen nicht wirklich, und in Verbindung mit JavaScript funktioniert dann nicht alles so, wie gewollt) :biggrin:

Kein Widerruf - aber dennoch ungewollt (2)

Ein Nachtrag. Wie einige Nach-Kommentatoren bereits schrieben: Es wurde durchaus eine Leistung erbracht. Dass die Domain noch nicht umgezogen wurde, lag ja nicht an uns, sondern an einem fehlenden AuthInfo-Code. Somit haben wir unseren Teil im möglichem Rahmen erbracht.

Nun zum Thema Anzeige. Dass wir allgemein kulant mit Irrtümern, Fehlern, menschlichem Versagen ;-) etc. umgehen, ist ja bekannt. Wenn jemand allerdings gegen die explizite Anweisung eines Domaininhabers keine Preisrecherche durchführt sondern eben eine Bestellung aufgibt, dann ist das schon grenzwertig. Zu beachten ist dabei, dass wir hier nicht über ein paar Klicks reden, die zufällig und nebenbei in einem Vertrag enden. Ganz am Ende des Bestellvorgangs wird explizit, groß, dick fett und sogar in roter Schrift darauf hingewiesen, dass mit dem Abschicken ein Vertrag zustande kommt. Daraufhin erhält der Bestellende, der seine E-Mail-Adresse angegeben hatte (!), eine Auftragsbestätigung. Auch hier gab es seitens des nicht autorisierten keinerlei Widerruf oder Widerspruch oder sonstige E-Mail. Somit müssen wir davon ausgehen, dass das wirklich gewollt war, und auch im Nachhinein keine Zweifel beim Bestellenden hervorgebracht hat.

Somit stehen wir vor der Herausforderung, eine Entscheidung zu treffen, wie wir mit einem solchen Fall umgehen. Keinesfalls wollten wir es dem unbeteiligten Dritten, in dessen Namen bestellt wurde (auch wenn der Bestellende dort indirekt Mitarbeiter ist), unnötig Arbeit und Sorge machen. Allerdings müssen wir uns grundsätzlich dagegen schützen, dass hier Argumente wie "Der hat unberechtigt/ohne unser Wissen/ohne unseren Auftrag gehandelt" missbraucht werden, um sich einige Wochen später eines Vertrages, den man abgeschlossen hat, zu entledigen.

Sollte es wirklich so gewesen sein, dass der Bestellende unautorisiert war, spricht grundsätzlich nichts gegen eine Anzeige. Eine Anzeige bedeutet auch nicht, dass wir ein Gerichtsverfahren anstreben - ganz im Gegenteil. Wir rechnen sogar damit, dass eine solche eingestellt werden wird. Allerdings entspricht es einer Art von Denkzettel, wenn Ermittlungen (wenn auch sehr kurze) eingeleitet werden und das Verfahren gegen eine kleine Auflage der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Mir und uns ist bewusst, dass hierfür auch auf Seiten von Polizei und Staatsanwaltschaft Kosten entstehen, die kaufmännisch gesehen in keiner Relation stehen. Wir haben vor vielen Jahren aber diese Problematik bei Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft thematisiert, und wir wurden sogar darin ermutigt, - natürlich mit vorheriger, sorgfältiger Prüfung - Anzeigen zu erstatten. Denn gerade bei Kleinst-Schäden denken viele, dass derartige Vergehen aus Kostengründen nicht verfolgt würden. Wer kennt das nicht: Man bezahlt eine 5 Euro-Verwarngebühr wegen vergessener Parkscheibe erst beim 2. Schreiben :razz: . Hier muss man klar signalisieren: Mit uns nicht!

Der Umstand, dass wir einen Alternativvorschlag (eine kleine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,99 Euro) unterbreitet haben und dieser angenommen wurde, zeigt, dass (a) es dem Nicht-Auftraggeber (vielleicht auch im Sinne seines indirekten Mitarbeiters) um eine schnelle, einfache und günstige Lösung ohne Juristerei ging oder (b) doch ein teilweises oder sogar vollständiges (Mit-)Verschulden des Nicht-Auftraggebers vorgelegen hat. Ich finde, gerade im Falle von (b) war unser Angebot eine deutliche Brücke. Was davon zutrifft, oder ob es ggf. ein (c) gibt, werden wir vermutlich nicht erfahren.

Ich finde abschließend, dass 5,99 Euro als kleine Entschädigung für einen Vorgang, der hier sicherlich einen dreistelligen Personalaufwand erzeugt hat, für angemessen, und sehe auch das Ankündigen einer Anzeige, die ja grundsätzlich auch im Interesse des Nicht-Auftraggebers gewesen wäre, für ein nicht unfaires und nicht un-menschliches Verhalten, wenn es darum geht, dass man in alle Richtungen fair miteinander umgeht. Im Zweifelsfall kann der Nicht-Auftraggeber sich das Geld ja von seinem indirekten Mitarbeiter (was auch immer "indirekt" heißen mag - es war die eigene Aussage) einfordern.

Kein Widerruf - aber dennoch ungewollt

Bei uns wurde ein Webhosting-Paket für eine Hebammen-Gemeinschaft bestellt, inkl. Domain-Umzug. Letzterer ließ aufgrund fehlenden AuthInfo-Codes auf sich warten, das Paket wurde aber vollautomatisch eingerichtet.

Nach einiger Zeit (weit über die Widerrufsfrist hinaus) kam dann ein Widerspruch von Seiten der Besitzerin der Hebammen-Praxis. Die Bestellung sei von einem Dritten, der eigentlich - so ihre Aussage - lediglich einen Preisvergleich hätte durchführen sollen, unauthorisiert aufgegeben worden.

Wir hatten der Dame zugesagt, die Bestellung komplett und für sie kostenfrei zu stornieren, aber in den Raum gestellt, dass wir Anzeige gegen den Bestellenden erstatten würden - schließlich hat dieser ja in fremdem Namen einen Vertrag geschlossen. Das war der Dame allerdings nicht recht. ;-)

Wir haben ihr aus Kulanz den Vorschlag gemacht, eine Monatsrate (5,99 Euro brutto) als Entschädigung an uns zu zahlen (mit ordnungsgemäßer Rechnung für ihre Buchhaltung) - damit sei die Sache für uns erledigt. Dieses Angebot hat sie dann angenommen - wen wundert's ;-)

Kontonummer aus-x-en?

Wunsch eines Kunden: Er wünscht sich, dass wir im Kundenmenü (SSL-verschlüsselt, versteht sich) die Kundennummer Kontonummer (teilweise) aus-x-en.

:thinking: Ist das ein vereinzelter Wunsch, oder würde das noch jemand begrüßen?

Änderung 11:41
Kontonummer statt Kundennummer

Unerwünschte Telefonwerbung

Gestern schlug hier telefonisch im Support eine Drückerkolonnen- Mitarbeiterin einer Versicherungsagentur (die sich aber nicht als solche zu erkennen gab) auf, und die mich unbedingt und in einer privaten Steuerangelegenheit sprechen wollten.

Ein kurzer Anruf von mir ergab, dass man mir schlicht etwas verkaufen wollte. Meinen kurzen Hinweis, dass es genau durch die Erwähnung von privater Angelegenheit nicht um B2B-Geschäft ginge, und es damit unerwünschte Telefonwerbung sei, ignorierte die Dame schlicht. Selbst, nachdem ich ihr sagte, dass ihr Anruf unerwünscht gewesen ist, ebenso wie ihr Anliegen an sich, änderte sich nichts. Sie wollte wissen, ob ich nicht dennoch interessiert sei.

Ich habe die Dame dann weiterhin freundlich aber mit Bestimmtheit darauf hingewiesen, dass sie sich spätestens seit meinem Hinweis, dass die Kontaktaufnahme unerwünscht ist, im nicht mehr rechtlich zulässigen Rahmen bewege. Ich habe ihr dann mal weiterhin freundlich mit unserem Hausjuristen gewunken und gefragt, ob sie an dem, was sie mir da verkaufen wollte, wirklich so viel verdienen würde, wie die Abmahngebühren seien. Offenbar hat sie dieses simple Rechenexempel überzeugt ;-)

Archiv-Flut

Gestern Morgen gegen 9 Uhr war es so weit: Einer der Keller-Räume, in dem sich u.a. unser Aktenordner-Archiv befindet, stand einige cm unter Wasser. Das wäre grundsätzlich nicht so schlimm, wenn die Leitung, die den Schaden verursacht hätte, nicht an der Decke verlegt wäre, und sich dort eine verpresste Rohrverbindung gelöst hätte.

Somit standen einige Teile dieses Lagerbereiches quasi unter Beduschung. Vermutlich nur ca. 15 Minuten lang, danach wurde es bemerkt und das Wasser abgestellt. Es hat aber gereicht, um einen nicht ganz unerheblichen Schaden zu produzieren.

Die betroffenen Aktenordner sind mittlerweile auf dem Weg zu einer Spezialfirma, die die Akten in einem gesonderten Verfahren retten wird (wir haben zwar digitalisierte Kopien, aber bei Eingangsbelegen ist das nur mittelmäßig brauchbar).

In dem betroffenen Lagerbereich befanden sich auch noch diverse Vorräte an Kabeln, Büroausstattung für Meetings und Messen, Briefpapier, Flyer, Ersatzteile etc. Wir beziffern den Schaden im Moment bei ca. 30.000 Euro, den zwar erst einmal unsere eigene Versicherung tragen wird. Allerdings wird diese vermutlich den Vermieter in Regress nehmen, da die Verrohrung nicht sachgemäß ausgeführt wurde. Dafür sprechen (a) der gesunde Menschenverstand, (b) diverse Handwerker, die sich die Verbindungen kopfschüttelnd angeschaut haben und (c) die Tatsache, dass mindestens 3 Verbindungen gleichzeitig - allerdings über verschiedene Räume hinweg - kaputt gingen.

Auch wenn die Sache ärgerlich ist, ist es nur ein finanzieller Schaden und ca. 10 m³ an Rest-Müll, der nun in einem Container seiner Entsorgung entgegensieht. Die Aktenordner sollten, so die Hoffnung und Aussage der Trocknungsfirma, vermutlich ohne weiteren größeren Schaden zurückkommen. Ich bin gespannt.

Rot? Nein danke!

Gerade ist mein primäres Handy (ein Sony Ericsson C510) in Reparatur. Ich warte nun seit etwa 2 Wochen darauf, deshalb habe ich soeben einmal kurz nachgefragt. Derzeit gibt es weder silberfarbene noch schwarze Tauschgeräte.

Ich könne entweder noch ein paar Tage warten oder ein rotes bekommen.

Ich warte definitiv!