Mittwoch, 19. März 2008, 16:39
Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Ein erster Teilerfolg:
www.heise.de
www.spiegel.de
Kommentare
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Christoph
Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Speicherung zulässig, Übermittlung an Strafverfolger aber nur als Ausnahme
http://www.golem.de/0803/58492.html
Datenschützer: Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten
Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid
http://www.golem.de/0803/58504.html