Montag, 24. November 2008, 16:05
Keine Vorratsdatenspeicherung ab 2009
Ich mache es mir mal einfach
Dieses Mailing haben wir eben an unsere Kunden rausgeschickt:

ANREDE,
wir kommen heute, wie Ende des vergangenen Jahres angekündigt, wieder auf Sie wegen der Vorratsdatenspeicherung zu.
Vor ca. 1 Jahr hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die im Gesetz festgehaltene Frist zur Umsetzung voll ausnutzen und 2008 keine Daten auf Vorrat gespeichert haben. Dies haben wir auch eingehalten.
Und besonders wichtig für Sie: Wir werden auch 2009 nicht speichern!
Als Teilnehmer der Sammelklage gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) hatten wir uns eigentlich erhofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist, schneller fällt. Leider ist diese Entscheidung noch nicht gefallen.
Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdatenspeicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter (wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns ebenfalls darauf stützen.
Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben wird.
Wichtig für Sie: Dieser Umweg über die Entscheidung des VG Berlin ist, da das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung noch auf sich warten lässt, nur ein Hilfsmittel. Unser Ziel ist es nicht, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden. Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.
Für Sie ergibt sich im Endeffekt: Wir speichern auch in 2009 nicht!
Sollte sich das Bundesverfassungsgericht entgegen aller Erwartungen doch anders entscheiden und die Vorratsdatenspeicherung für zulässig erklären, haben wir weiterhin unseren Alternativ-Plan in petto, der dies für die darauffolgende Zukunft sicherstellen wird.
Wir hoffen, dass wir mit unserem Vorgehen in Ihrem Sinne handeln.
Mit herzlichen Grüßen
Manuel Schmitt
Kommentare
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Bernd Holzmüller
Entsprechend könnte man das auch an www.vorratsdatenspeicherung.de weitergeben. Die sind sowieso nen bisschen arm, was Informationen für Unternehmen angeht. Immer wenn ich da vorbeischaue habe ich den Eindruck, dass die Unternehmen dort die bösen sind...
Approps: Du hörst ggf. von meinem Ben - wenn er darf
Lord.Daywalker
Hugelgupf
Find ich super. Auch wenn ich nichts von dir beziehe. Mein Blog liegt bei Hetzner, mein Internet bei Telekom (Hilfe!) - aber was soll ich machen, ich zahl nichts dafür, den Hetzner-Root zahlt das Grafik-Team bei dem ich Admin bin, das Internet meine Eltern.
Christian
Wenn mehrere Leute über deinen Server Mails versenden können, dann bist strenggenommen du der Anbieter und verpflichtet, die Daten zu speichern.
T-Home muss hingegen Zeit und IP deiner Online-Sessions speichern und tut dies auch schon. Das ist unschön, aber meiner Meinung nach nicht tragisch. Wirklich schlimm finde ich die Verpflichtung, Empfänger von Mails, SMS und Telefonanrufen zu speichern, denn daraus ergibt sich ja mit wem man kommuniziert hat. Die Speicherpflicht für Provider enthüllt nur, dass man in der Lage war zu kommunizieren.
Carsten
Philip
Aber in 2009? Ist das richtig?
BeDa
+++
Viele Grüße und gutes Gelingen
BeDa
Christian
sarc
Hydropi
Marki
Nico
Aucheinblogleser
Aber in Deutschland kennt das Gesetz keine Gruppenschädigung, jeder muss individuell klagen, ergo... keine Sammelklage
Grote
Thomas Schmidt
Wer sich nicht überwachen lassen möchte, dem kann ich nur raten, zu einer solchen Lösung zu greifen!