Donnerstag, 21. März 2013, 17:32
Landgericht Köln (2)
Wir haben uns gesehen.
Im Gegensatz zum Amtsgericht Köln, dem die Richter beim heutigen Termin durchaus einiges unterstellten, was ich hier nicht wiedergeben möchte, sah insbesondere der vorsitzende Richter die Schutzfähigkeit gegeben, besonders deshalb, weil die übernommenen Seiten wortwörtlich (abgesehen vom Firmennamen) übernommen wurden - "sogar mit Schreibfehlern"
Auf das Vergleichsangebot der Gegenseite, welche eine Lizenzzahlung mit der Möglichkeit, die übernommenen Seiten weiternutzen zu wollen, bin ich - zugegeben - aus emotionalen Gründen nicht eingegangen. Das Gericht wird also entscheiden. Und wie es derzeit aussieht, wird es also darauf hinauslaufen, dass die Gegenseite die außer- und gerichtlichen Kosten übernehmen wird, keine Lizenzkosten zahlen wird, dafür aber auch nichts weiternutzen darf.
Im Gegensatz zum Amtsgericht Köln, dem die Richter beim heutigen Termin durchaus einiges unterstellten, was ich hier nicht wiedergeben möchte, sah insbesondere der vorsitzende Richter die Schutzfähigkeit gegeben, besonders deshalb, weil die übernommenen Seiten wortwörtlich (abgesehen vom Firmennamen) übernommen wurden - "sogar mit Schreibfehlern"
Auf das Vergleichsangebot der Gegenseite, welche eine Lizenzzahlung mit der Möglichkeit, die übernommenen Seiten weiternutzen zu wollen, bin ich - zugegeben - aus emotionalen Gründen nicht eingegangen. Das Gericht wird also entscheiden. Und wie es derzeit aussieht, wird es also darauf hinauslaufen, dass die Gegenseite die außer- und gerichtlichen Kosten übernehmen wird, keine Lizenzkosten zahlen wird, dafür aber auch nichts weiternutzen darf.
Kommentare
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Theodore
Daher: Find ich gut. Es gibt genug Unbelehrbare, die es drauf anlegen.
Theodore
+ihrem
AnwaltsLiebling
Wenn ich die Chance habe, im ersten Termin einen Vergleich auszuhandeln, der für mich finanziell interessant ist, würde ich das Verfahren nicht bis zum Exzess und Urteil treiben.
Grund: Zeit ist Geld, wusste schon Dagobert Duck.
Jeder weitere Termin ist weiterer Verdienstausfall, den man als Kläger nicht ersetzt bekommt. Dazu ggf. Anreisekosten, wenn Gerichtsstand nicht identisch mit Wohnort, usw.
Da wirft man im Zweifelsfall viel gutes Geld dem schlechten hinterher.
Manuel Schmitt (manitu)
Aber: Es ging mir hier darum, eine schriftliche Entscheidung zu haben, dass das wortwörtliche Nutzen von 4 DIN A4-Seiten AGB nicht ungestraft bleibt. Die Kosten verbuche ich auf meinem Konto "Gerechtigkeitssinn".
AnwaltsLiebling
Selbst so vorm Arbeitsgericht erlebt - alter AG wollte, nachdem ich gekündigt hatte, ~ 1300 EUR Überstundenvergütung nicht rausrücken, obwohl mein Rechtsbeistand 2 Jahre lang Briefwechsel mit ihm hatte, bis wir gesagt haben, End of Goodwill, da kommt jetzt ein Knopf dran. Also Klage, und im ersten Termin Vergleich auf die Hälfte. Verdienstausfall 2 Stunden, mit Anfahrt vielleicht 3. Kosten für Rechtsbeistand: Über Versicherung abgedeckt.
Hätte ich da auf einem Urteil bestanden, wäre das noch mindestens ein halber, wenn nicht ein ganzer Tag mit einem weiteren Termin geworden, mit erneuter Anfahrt. Da verbrennen die 1300 EUR ganz schnell.
So dagegen hat sich nur mein Ex-AG ein Loch in die Kasse gerissen, weil er die Arbeitszeit eines Volljuristen aus seiner eigenen Rechtsabteilung auf diese unsinnige Aktion verschwendet hat. Für 2 Jahre sinnfreien Schriftwechsel, Vorbereiten auf einen Gerichtstermin und dann Teilnahme an selbigem. In der Zeit hätte der Mann deutlich produktivere Dinge für den AG tun können.
Seitens des AG war die Aktion so was von schwachsinnig, das glaubt man nicht.
Sorry, wenn ich jetzt Dein Blog für einen Rant missbrauche, aber:
- Mein Ex-AG wusste, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt.
- Man sollte sich als AG darüber im Klaren sein, dass protokollierungspflichtige Vorgänge 10 Jahre archiviert werden, und ein AN diese Protokolle vor Gericht als Beweis ziehen kann. Und Arbeitszeiten tauchen eben nicht nur in der Stempeluhr auf, sondern z.B. auch in den Systemlogs, wenn sich eine bestimmte Benutzerkennung an- und abmeldet, oder in (S)FTP-Serverlogs, und und und.
- Man sollte sich als AG ebenfalls darüber im Klaren sein, dass es eine dumme Idee ist, vor Gericht von seinem Rechtsvertreter behaupten zu lassen, dass Überstunden weder angeordnet noch geduldet waren, wenn der Vorgesetzte des Ex-AN schriftlich angeordnet hat, dass zum Zwecke der Heimarbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit durch den AN für diesen ein VPN-Zugang einzurichten ist. Speziell, wenn diese schriftliche Anordnung im revisionssicher archivierenden Ticketsystem hinterlegt ist.
- Und weiterhin sollte man es vermeiden, den Vorgesetzten des Ex-AN als überkorrekten Mitarbeiter darzustellen, der kein "Gemauschel" an Zeitkonten zulassen würde, wenn selbiger an die private Mailadresse des AN Mails geschickt hat wie "Lassen Sie sich X Stunden zusätzlich hierfür einbuchen, diese Mail gilt als Genehmigung".
Als ich das vor Gericht dargelegt hatte, war die Gegenseite schnell am Vergleich interessiert. Und wie geschildert, war das für mich die lohnendste Variante.
Allerdings: Wenn ich bedenke, dass wir 4 oder 6 Wochen nach dem Vergleich noch mit der Beitreibung durch den Gerichsvollzieher drohen mussten, weil der AG den Vergleich scheinbar ignorieren wollte, hätte es natürlich schon etwas mehr persönliche Genugtuung bereitet, den Ex-Chef in den Zeugenstand zu rufen und ihn mit seinen ausgedruckten Mails und den Logfiles zu konfrontieren.
Daveman