Mittwoch, 11. September 2013, 18:56
Ich habe nie etwas bestellt!
Es war im Juni 2010, als vermutlich der Inhaber eines Optiker-Geschäfts einen DSL-Zugang bei uns bestellte. Dieser wurde seitdem auch immer sauber per Bankeinzug bezahlt - bis Ende 2012 (also mehr als 2 Jahre lang). Die Zugangsdaten gingen an die E-Mail-Adresse des Geschäfts, die Domain "passt" (laut DENIC und wurde auch so in der Bestellung angegeben).
Dann kam die Aussage "Ich habe nie etwas bestellt!". Wir haben den Zugang natürlich sofort gekündigt und ihm anteilig die Kosten für den laufenden Monat zurückerstattet. Wir haben darüber hinaus ein offensives Kulanz-Angebot gemacht: Wir haben ihm 3 Monate rückwirkend gutgeschrieben und auf sein Konto überwiesen.
Das war ihm aber offenbar nicht genug: Er beauftrage eine Rechtsanwältin, die (nachvollziehbarerweise) alle bislang angefallenen Gebühren einforderte. Es folgten nervige Schriftwechsel, vermutlich, um uns zu ermüden. Letztendlich sahen wir uns aber im Recht und ließen es drauf ankommen. Die Gegenseite reichte Klage beim Amtsgericht ein.
Wir haben uns selbst verteidigt (schriftlich), die Klageerwiderung habe ich in diesem Fall sogar selbst verfasst.
Und dann das Überraschende: Die Gegenseite hat ihre Klage zurückgezogen. Ich vermute, dass unser / mein Schriftstück doch überzeugend war, wenn man sich einmal die Gegenseite (also uns) mal wirklich anhört, statt nur in Anwaltsgeplänkel zu verfallen.
Um es klarzustellen: Wir wollen keinem Unrecht tun. Jeder kann Opfer einer gefälschten Bestellung werden. Von unserer Seite aus soll darunter keiner Schaden nehmen. Wer uns zeitnah informiert, erhält selbstverständlich alle Abbuchungen zurück. Wer aber mehr als 2 Jahre lang angeblich keine Abbuchung auf dem Konto bemerkt haben will, alle monatliche Rechnungen ignoriert - und das auch noch selbst sowie durch denjenigen, der die Bücher führt und die Abschlüsse macht - trägt eine gewisse Mitschuld. Es ist für uns nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar, ob sich hier jemand nachträglich aus der Verantwortung stehlen will oder wirklich Opfer ist. Aus diesem Grund fanden wir 3 Monate rückwirkend (sowie den restlichen Monat obendrauf) für mehr als fair. 3 Monate sind ein Zeitraum, der für einen Gewerbetreibenden angemessen ist, seine Kontoauszüge zu kontrollieren (schließlich gewähren die Banken in der Regel nur die Hälfte für Widersprüche gegen Abbuchungen).
In der Tat finde ich es schade, dass hier kein Richter gerichtet hat: Es hättet mich interessiert.
Dann kam die Aussage "Ich habe nie etwas bestellt!". Wir haben den Zugang natürlich sofort gekündigt und ihm anteilig die Kosten für den laufenden Monat zurückerstattet. Wir haben darüber hinaus ein offensives Kulanz-Angebot gemacht: Wir haben ihm 3 Monate rückwirkend gutgeschrieben und auf sein Konto überwiesen.
Das war ihm aber offenbar nicht genug: Er beauftrage eine Rechtsanwältin, die (nachvollziehbarerweise) alle bislang angefallenen Gebühren einforderte. Es folgten nervige Schriftwechsel, vermutlich, um uns zu ermüden. Letztendlich sahen wir uns aber im Recht und ließen es drauf ankommen. Die Gegenseite reichte Klage beim Amtsgericht ein.
Wir haben uns selbst verteidigt (schriftlich), die Klageerwiderung habe ich in diesem Fall sogar selbst verfasst.
Und dann das Überraschende: Die Gegenseite hat ihre Klage zurückgezogen. Ich vermute, dass unser / mein Schriftstück doch überzeugend war, wenn man sich einmal die Gegenseite (also uns) mal wirklich anhört, statt nur in Anwaltsgeplänkel zu verfallen.
Um es klarzustellen: Wir wollen keinem Unrecht tun. Jeder kann Opfer einer gefälschten Bestellung werden. Von unserer Seite aus soll darunter keiner Schaden nehmen. Wer uns zeitnah informiert, erhält selbstverständlich alle Abbuchungen zurück. Wer aber mehr als 2 Jahre lang angeblich keine Abbuchung auf dem Konto bemerkt haben will, alle monatliche Rechnungen ignoriert - und das auch noch selbst sowie durch denjenigen, der die Bücher führt und die Abschlüsse macht - trägt eine gewisse Mitschuld. Es ist für uns nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar, ob sich hier jemand nachträglich aus der Verantwortung stehlen will oder wirklich Opfer ist. Aus diesem Grund fanden wir 3 Monate rückwirkend (sowie den restlichen Monat obendrauf) für mehr als fair. 3 Monate sind ein Zeitraum, der für einen Gewerbetreibenden angemessen ist, seine Kontoauszüge zu kontrollieren (schließlich gewähren die Banken in der Regel nur die Hälfte für Widersprüche gegen Abbuchungen).
In der Tat finde ich es schade, dass hier kein Richter gerichtet hat: Es hättet mich interessiert.
Kommentare
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Ryu
Irgendwie fehlt mir als Laie das Verständnis wie es zu so einer Situation kommen kann ^^;
wolle
U.N. Bekannt
Also wird zumindest das Volumen für den aktuellen Abrechnungszeitraum gezählt!
wolle
Johnny
SchandwaldsLiebling
(Bitte nicht so verstehen, dass ich diese Vorgehensweise gutheißen würde.)
Beutsche Dank