Donnerstag, 3. November 2022, 21:25
Kunden, die man nicht braucht|will
Aus der unendlichen Zahl an Rückmeldung auf unser Mailing bzgl. Google-Fonts, die durch die Bank weg äußerst positiv waren, zitiere ich gerne mal ein Negativ-Beispiel:
Wir reden hier übrigens über die Platzhalter-Seite, die angelegt wurde, weil der Kunde dies beim Anlegen der Webseite angeklickt hatte. Und die mittlerweile gar kein Problem mehr darstellt, da wir die Platzhalter-Seiten aktualisiert haben.
Ich habe ihnen erklärt, dass seit meinem Wechsel zu ihrer Firma NUR und ausschließlich meine E-Mail Adresse von meiner alten Domain genutzt wurde und wird, leider erklären sie mir nicht wie es nun dazu kam, dass ich rechtswidrig im Netz unterwegs bin. Ich wende mich daher morgen an die Aufsichtsbehörde, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn ( ihre Register-Nummer 10/392) und lasse dies klären.
Und ich beauftrage einen Rechtsanwalt dafür zu sorgen, herauszufinden was zu tun ist, um wieder ruhig schlafen und frei von strafbaren Handlungen leben zu können. Eine Haftung über die von ihnen erstellte Seite lehne ich grundsätzlich ab, da ich sie am Mo 10.01.2022 11:53 informiert hatte nur meine E-Mail nutzen zu wollen. Spätestens hier hätten sie auf die Gefahren und Kosten hinweisen müssen.
Wir reden hier übrigens über die Platzhalter-Seite, die angelegt wurde, weil der Kunde dies beim Anlegen der Webseite angeklickt hatte. Und die mittlerweile gar kein Problem mehr darstellt, da wir die Platzhalter-Seiten aktualisiert haben.
Kommentare
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Florian
Ihr habt den Kunden angeschrieben, dass es ein Problem gab und ihm mitgeteilt, dass ihr es abgestellt habt? Manche verstehen sowas nicht. Ist leider so.
So wie ich euch einschätze habt ihr die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktemail für das Anschreiben genommen. Da hat der Kunde dann wohl was falsches eingetragen.
Der Anwalt klärt das bestimmt. Man hätte sicherlich auch nett bei euch um eine etwas ausführlichere Erklärung bitten können. Wäre den Kunden günstiger gekommen und für ihn gesünder gewesen, weil weniger Angst, weniger Aufregung,...
Sven
Sollte das so der Fall sein, dann muß ich aber echt sagen, daß ihr euch DIE Suppe selber eingebrockt habt, denn man fragt sich dann, warum ihr überhaupt bei Google gehostete Fonts eingebunden habt? Das ist doch nicht erst seit der ersten Abmahnwelle vor ein paar Wochen datenschutztechnisch mehr als nur latent fragwürdig. Und warum habt ihr das nicht schon damals, als das das erste Mal durch die Medien ging, diese Seiten angefaßt? "War ja nur" und "ist ja schon nicht mehr so" sind an der Stelle ziemlich schwache Argumente.
Aus meiner Laien-Sicht würde ich da in so einer Konstellation im theoretischen Falle einer Abmahnung des Kunden bei Manitu eine nicht unerhebliche Mitschuld sehen. Was eure AGBs dazu sagen und ein Gericht zu dem ganzen denkt, mag natürlich völlig anders sein...
Das der Tonfall des Kunden trotzdem völlig daneben ist, steht außer Frage.
Radisko
Egal, wer die Platzhalterseite erstellt hat, und egal wie die AGB von manitu aussehen mögen: Der Betreiber der Webseite ist der Kunde, ob die Platzhalterseite nun wissentlich oder unwissentlich erfolgte (das ist eine weitergehende Folgerung aus 17 O 706/11).
Ich würde mich sogar soweit aus dem Fenster lehnen und sagen, dass
1. eine Platzhalter-Seite als Defacto-Standard gilt und damit einem Webseiten-Betreiber zur Überprüfung zuzumuten ist
2. spätestens, wenn der Betreiber seine Impressums-Pflicht und die zu einer Datenschutz-Erklärung erfüllt, die Platzhalter-Seite als "erledigt" gilt
3. die Platzhalter-Seite einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass der Kunde eben NICHT abgemahnt wird, weil eben genau das definiert wird (eine über Wochen nicht funktionierende leere Seite könnte sogar eher zu einer führen)
Daher: Wie auch immer diese ominöse Platzhalterseite ausgesehen hat oder aussieht, manitu dürfte da raus sein.
Und wer nach einem "Manitu soll das mal ändern" ruft, der sollte sich bewusst sein, dass das nachträgliche Ändern auch ersteinmal eine rechtliche Grundlage haben müsste. Man könnte hier auf GoA nach BGB pochen. Aber eine Pflicht hierzu dürfte im allgemeinen nicht bestehen, denn wenn die Platzhalter-Seite "seinerzeit" rechtskonform war (sprich das Urteil noch nicht ergangen), dürfte manitu als Hoster keine nachträgliche Pflicht zur Änderung ereilen (sofern es sich um Hosting handelt, und nicht um Webdesign mit Hosting, aber soweit ich das sehe, bietet manitu ja nur reines Hosting an).
Aus meiner Sicht (und ja, die ist juristisch fundiert) würde ich, wenn ich hier anwaltlich beraten würde, dem Mandanten sagen "Ball flachhalten". Denn würde der Kunde manitu in irgendeiner Form belangen wollen, müsste er sich die Frage nach der Impressumspflicht gefallen lassen. Die ist ja gerade wegen der immer noch existierenden Platzhalterseite eben nicht erfüllt, und vermutlich dürfte das sogar gegen einschlägige Standard-AGB-Klauseln (habe die von manitu jetzt nicht gecheckt) verstoßen.
Mich wundert hier immer wieder, wieviel Kunden und offenbar Nicht-Kunden von einem Unternehmen erwarten, weniger juristisch, als mehr zwischen den Zeilen. Erschreckend und für mich einer der Gründe, warum ich als Jurist eben nicht als Anwalt arbeite...
Sven
2. Offenbar sieht Manitu eine rechtliche Grundlage für das nachträgliche Ändern der Platzhalter, denn sie haben das ja jetzt ausweislich dieses Blogbeitrags gemacht.
3. Einerseits halte ich die ganze GoogleFonts-Diskussion von vornherein für eigentlich lächerlich und im wesentlichen Beutelschneiderei der Abmahnenden. Andererseits finde ich die Erwartung, daß ein Webhosting-Unternehmen seine (häufig fachfremden) Kunden eben nicht mit einem Klick direkt bei erstmaligem Aktivieren des Hostingpakets nichtsahnend in so eine Situation bringt, jetzt auch nicht sonderlich anspruchsvoll. Wie gesagt, die GoogleFonts-Diskussion ist nicht neu, und das Urteil des Münchner Gerichts gibt eigentlich nur all den Fachleuten und Laien, die seit Jahren davor warnen, Recht.
Jens der andere
2. Ich weiß ja nicht, was Manitu hier getan hat, aber als jemand, de rmal ein paar Semester "IT" hatte, glaube ich, dass hier die Platzhalterseiten geändert wurden, die NEU angelegt wurden. Das hat ja mit bestehenden nichts zu tun.
3. Wenn ein fachfremder Kunde ein Webhostingpaket hat, und sich um nichts kümmert, hat er es nicht anders verdient. Entschuldigung, aber ja! Es gibt ein Betriebsrisiko, und das trägt eben der Kunde. Wer sich um nichts kümmert muss eben lernen. Du kannst dir auch nicht eine Drohne kaufen, sie fliegen lassen und sagen "mir doch alles egal". Es gibt Regel, und Unwissenheit und Schuld und so. Wer eine Seite betreibt, und das Wort WEBhosting sagt das doch schon zu 100% muss sich wenigstens um Grundlegendes kümmern. Selbst wenn die Entscheidung ist "ich brauche KEIN Impressum", dann wäre die Platzhalterseite ja ggf. abzuändern.
Martin
Wer den Domaininhaber tatsächlich erreichen möchte, auch wenn die Seite offensichtlich keine ist, kann den industriestandard webmaster@ oder bei echten Problemen abuse@ nutzen.
Insbesondere, wenn die Domain nirgends auf Google auftauscht und man sich schon absichtlich dahin "verlaufen" muss (z.B. aus einer email, die aber trotzdem nur in privaten Zwecken genutzt wird).
Jens der andere
Hier bei uns im Ländle (ich sage jetzt nicht mehr) wird das sehr kritisch gesehen, wenn man keine hat. Da ist die Datenschutz"behörde" (verkneife mir jetzt mehr) sehr zickelig. Da kommst du auch als Privatperson kaum drumherum, mindest einen erhobenen Zeigefinger kassierst du immer.
Leere Dose
Egal ob Manitu diese Platzhalter-Webseite eingebaut hat, nachdem der Kunde bei Auftragserteilung einen Button betätigt hat oder nicht.
Carsten Lpunkt
Warum?
Wenn eine Platzhalterseite von manitu da ist, hat sie kein Impressum (vermute ich einfach mal, so doof wird manitu nicht sein und da Daten veröffentlichen).
Alle dabei? Gut.
Wenn jemand die Seite findet (jemand=Abmahnanwaltsuchscript), dann findet er die Seite vielleicht. Gut.
ABER WIE SOLL ER DENN DENJENIGEN ABMAHNEN!? Es gibt nirgends einen Inhaber.
Bei der .de-NIC wird er dafür keine Auskunft bekommen (man lese https://www.denic.de/service/whois-service/anfragen-dritter-zu-inhaberdaten/). Und auch dort "Bitte beachten Sie, dass der Domaininhaber nicht mit dem Betreiber der Website identisch sein muss. " und sowas.
Und eine Auskunft nach DSGVO beim Hoster wird vermutlich ins Leere laufen. Die Rechtsverletzung abzustellen könnte ggf. zielführend sein, aber den Inhaber zu ermitteln, wäre ggf. ja selbst ein Verstoß.
Also Leute: Nicht so heiß um Platzhalterseiten herumreden, die Abmahnanwältchen werden sicher nur Seiten anschreiben, bei denen sie automatisiert ein Impressum finden. Der Rest läuft garantiert in die elektronische Rundablage.
@Hostblogger Du solltest da vielleicht auch weniger Panik schüren/haben und die Kunden mit Platzhalterseiten deswegen erst gar nicht anmailen.
Bankmann
Theo
Marc
also das mit Google-Fonts war auch im Bereich, wo ich unterwegs bin, ein großes Problem. Wir haben nach und nach alle Organisationen frei von Fonts bekommen.
Müstte ich laut DSGVO nicht von manitu informiert werden, wenn eine Platzahlterseite Besucherdaten in die USA schickt?
Ich würde mir einfach wünschen, dass eine Platzhalterseite so wenig Daten wie möglich verarbeitet, am Besten nur etwas localen Code, fertig.
Ich bin übrigens bald Neukunde. Allerdings schreckt mich dieser Blog etwas ab. Ich finde es überhaupt nicht gut, wenn Kundenaussagen oder ein Impressum (auch, wenn es anonym ist (anderer Post)) hier gepostet werden. Manchmal sind Kunden überfordert, gestresst oder haben ihre Expertise in anderen Feldern und fragen dann eben blöd. Dass man dann Sorge haben muss, dass es hier veröffentlicht wird, ist kein gutes Gefühl.
Die Obige Nachricht des Kunden war an Manitu gerichtet und an keinen sonst.
Grüße Marc