Dienstag, 16. April 2024, 09:22
Ein (gerade in Bezug auf den letzten Teil) leider nicht untypisches Szenario: Ein Kunde kündigt sein Webhosting-Paket. Wir erstellen eine Kündigungsbestätigung. Der Tag der Wirksamkeit der Kündigung verstreicht. Und noch ein paar Tage mehr.
Und jetzt kommt's: Der Kunde ruft an und wusste nicht, dass er seine Daten sichern muss(te).
Wir werden unsere Kündigungsbestätigung jetzt nochmals verbessern, aber sicher ohne rotes Blink-Blink.
Ob die Menschen wirklich erwarten, dass wir unaufgefordert eine CD nach Hause schicken?
Donnerstag, 11. April 2024, 08:35
Da sieht man mal, wie schlecht selbst ganz neue LLMs so sind, obwohl "der
Shopblogger" sicher keine Nischen-Webseite ist :rofl.:
Der Shopblogger ist ein deutscher Blogger, der einen beliebten Blog mit dem Titel "Der Shopblogger" betreibt, der sich auf seine Erfahrungen im Einzelhandel konzentriert. Hinter dem Pseudonym verbirgt sich ein Mann namens Till Krautkrämer, der in Bremen, Deutschland, lebt und arbeitet. Der Shopblogger-Blog bietet einen unterhaltsamen und aufschlussreichen Einblick in das tägliche Leben und die Ereignisse in einem Supermarkt.
Till Krautkrämer begann den Shopblogger-Blog im Jahr 2003, um seine lustigen, seltsamen und manchmal absurden Interaktionen mit Kunden und Mitarbeitern zu dokumentieren. Der Blog gewann schnell an Popularität und zog eine große Leserschaft an, die von den humorvollen Erzählungen und der ehrlichen Darstellung des Einzelhandelslebens fasziniert war.
Die Beiträge des Shopbloggers decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter lustige Kundengespräche, skurrile Produktanfragen, frustrierende Arbeitssituationen und amüsante Beobachtungen über das Verhalten von Kunden und Mitarbeitern. Sein Schreibstil ist gewöhnlich locker und humorvoll, was die Geschichten unterhaltsam und einprägsam macht.
Die Popularität des Shopblogger-Blogs führte zu mehreren Auszeichnungen und Anerkennung in den deutschen Medien. Es hat auch zu anderen Projekten und Kollaborationen geführt, darunter ein Buch mit dem Titel "Der Shopblogger", das eine Sammlung von Geschichten aus dem Blog enthält.
Till Krautkrämer nutzt den Blog weiterhin, um seine Erfahrungen im Einzelhandel zu teilen und die Menschen zum Lachen zu bringen. Der Shopblogger bietet einen einzigartigen und faszinierenden Einblick in die Welt des Einzelhandels und zeigt die lustige, seltsame und manchmal herausfordernde Dynamik, die mit der Arbeit mit der Öffentlichkeit einhergeht.
Dienstag, 13. Februar 2024, 08:32
Ich sage das ehrlich und ohne jeglichen Unterton: Danke an Strato und Dropbox, dass sie dieses Urteil durchgefochten haben:
Die Cloud ist kein Gerät
Und ebenso ein Dank an die Richter in München.
An beide: Nicht nur, weil wir davon auch profitieren (das gebe ich offen zu) - sondern auch uns insbesondere, weil es ein menschliches Urteil ist.
Was die ZPÜ und Konsorten da versucht haben, ist eigentlich nur eines: Der Versuch, mal wieder was vom Kuchen von Unternehmen aus der "neuen Welt" (tm) abzubekommen (ich erspare mir hier bösartigere Worte, die einem da einfallen, und einen Bezug zum Mittelalter haben).
Nachtrag 13.02.2024 08:43 Uhr
Bei Heise gibt es noch weitere Informationen dazu:
Oberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
Montag, 8. Januar 2024, 09:54
Die Weihnachtspost ist endlich fertig beantwortet. Dieses Jahr war das Feedback gigantisch groß, es hat dauer viel länger als üblich gedauert.
Ich wollte es mir aber nicht nehmen lassen, jedem persönlich zu antworten, auch wenn es nur ein paar kleine Zeilen waren.
Ob Koffein den Muskelkater in den Fingern lindert
?
Freitag, 5. Januar 2024, 12:58
Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.
Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.
Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.
Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.
Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.
Donnerstag, 7. Dezember 2023, 10:25
Für alle, die sich nicht als System-Administrator sehen, haben wir natürlich auch 'was:
Stellenangebot für waschechten Linux-Nerd (m/w/x)
Wir freuen uns über jede Bewerbung - auch wenn "fachfremd" oder wenn ohne Erfahrung in einem IT-Unternehmen.
Donnerstag, 7. Dezember 2023, 08:32
Mittwoch, 6. Dezember 2023, 10:17
Die Kalender für 2024 sind druckfrisch eingetroffen.
Wer noch nicht bestellt hat:
Unser Fan-Shop
Donnerstag, 30. November 2023, 19:21
Ich mache es kurz und schmerzlos: Wir suchen wieder: Einen Linux-Systemadministrator (m/w/x)
Alle Details auf
https://www.manitu.de/unternehmen/stellenangebote/linux-systemadministrator/
Donnerstag, 30. November 2023, 10:36
Wir werden - zu recht - bereits fleißig per E-Mail gefragt, daher schon einmal vorab: Ja, es gibt wieder einen kostenlosen manitu Wandkalender für 2024.
Auch wenn wir ihn erst ab Anfang Dezember versenden, könnt ihr ihn bereits jetzt im Fan-Shop bestellen.
Kostenloser Wand-Kalender für 2024
Format ca. 100 cm x 66 cm
auf FSC®-zertifiziertem Papier
kostenlos
Es fallen lediglich Versandkosten an.
zur Bestellung im manitu Fan-Shop
Und wer den Kalender für 2024 gerne als PDF hätte: Here we go!
Kalender 2024 als PDF
Lizenz für die Kalender-PDF:
Donnerstag, 30. November 2023, 10:01
Einen Bewerber, der sich im Vorstellungsgespräch eigentlich ganz vielversprechend zeigte, haben wir für ein Probearbeiten eingeladen.
Ja, wir haben es Probearbeiten genannt. Und ja, natürlich ist jedes Probearbeiten auch eine Art von Test, Bewertung oder wie man es auch immer nennen möchte. Bewusst habe ich es im Vorstellungsgespräch auch so erklärt: Es geht darum, dass beide Seiten (das erwähne ich immer ausdrücklich) sehen können, ob man zueinander passt, und ob die Arbeit zum Bewerber passt.
Dass wir bei einem Probearbeiten keinen Bewerber auf einen echten Kunden "loslassen" (z.B. im Support), versteht sich aus mehreren Gründen von selbst:
1. aus Gründen des Datenschutzes (sonst müsste derjenige ja eine komplette Einführungsrunde samt rechtsverbindlicher Belehrung etc. erhalten)
2. um die Qualität unseres Services für unsere Kunden sicherzustellen - wir möchten unsere Kunden nicht als Versuchskaninchen benutzen
Also stellen wir beim Probearbeiten echte Situationen, z.B. einen Mail-/Ticket-Verkehr mit Kunden, nach, die nur eben anonym sind. Also eine reale Arbeit, nur eben nicht mit realen Kunden. Ich finde: So weiß jeder (Bewerber), worauf er sich einlässt.
Ein Bewerber hat mich jedoch nach 26 Jahren unternehmerischer Tätigkeit - leider negativ - überrascht. Er hat das Probearbeiten abgebrochen - nach 15 Minuten, mit der Bitte, mir Folgendes auszurichten:
Sagen Sie Ihrem Herrn Schmitt schöne Grüße, ich werde mich anderweitig umsehen.
Uff. Und per E-Mail kam dann nacher noch das hier nach:
eigentlich bin ich ja am heutigen Tage in Ihre Firma gekommen für einen Probearbeitstag und nicht für irgendwelche Tests zu bearbeiten
Ich weiß nicht, ob es das noch schlimmer machen konnte oder nicht.
Ich habe mir jede weitere Antwort erspart. Die Bewerbung ist seinerseits damit ja zurückgezogen, ich erspare mir eine formelle Absage.
Ich muss mich aber - zugegeben - zusammenreißen, hier nicht mal bei der zuständigen Arbeitsagentur nachzufragen, ob das hier nicht schon eine Art Verweigerungshaltung ist. Ich erspare dem Bewerber aber den daraus evtl. resultierenden Ärger und mir Zeit. Trotz der Steuergelder, die wir hier für denjenigen aufwenden.
Montag, 13. November 2023, 09:24
Gerade intern gelsen:
... ein Fall von "wenig Ahnung, aber davon reichlich"
Ich musste mich gerade wegschmeißen. Das hat mit den Montag eindeutig versüßt.
Freitag, 3. November 2023, 12:26
Wer es bemerkt hat: Heute hat das Blog hier kurz gezuckt.
Nachdem es jahrelang auf einem eigenen Server lief, habe ich dieses Blog heute morgen auf ein ganz ordinäres
Webhosting-Paket bei uns umgezogen.
Der alte Server darf daher nun in Rente gehen.
Dienstag, 24. Oktober 2023, 09:34
Es gibt Kunden, die können Rechnungen nicht zahlen. Das ist auch wirklich kein Problem, mit uns kann man reden. Eine Mail oder ein Anruf genügt, und wir finden eine Lösung. An der Zeit soll es nie liegen, und am Rechungsbetrag auch nicht. Jeder kann in Schwierigkeiten geraten, und wir wollen niemandem Steine in den Weg legen. Wenn es nötig ist, stornieren wir auch mal eine Rechnung, damit jemand aufatmen kann und wir dazu einen kleinen Beitrag leisten können.
Wenn jemand aber unbedingt Ärger möchte, sollte derjenige nicht darauf hoffen, dass ein Aussitzen oder gar ein Bestreiten ausreicht.
Das Hauptargument von Kunden, die nicht zahlen wollen: "Ich war nie Kunde" oder "Ich habe nie bestellt".
Okay - Betrug können wir nie 100% ausschließen, deshalb gehen wir solchen Dingen nach und forschen gründlich, ob es ein Dritter war, der sich bereichern wollte. Dann stornieren wir die Rechnung natürlich wieder und die Sache ist damit ad acta.
Wenn es aber nur ein Vorwand ist, sollte damit rechnen, dass wir gründlich sind. Wer nämlich bei uns anruft, oder gar E-Mails an uns schickt, oder mit Fragen zum Produkt im Support aufschlägt, kann hinterher nicht wirklich gut behaupten "das war ich nicht".
Auch wenn unser (angeblicher Nicht-)Kunde dem Mahnbescheid noch widersprach (wohl in der Hoffnung, dass wir nachgeben - gerade auch wegen der kleinen Rechnungs-Summe), so urteilte das Amtsgericht doch relativ schlüssig und so kurz, wie auch die Begründung der für uns tätigen Rechtsanwälte war. Wir konnten glaubhaft ein Geschäftsverhältnis nachweisen, und der Beklagte konnte nicht schlüssig darlegen, dass dem nicht so ist.
Aus 44,91 Euro offenen Forderungen wird dann schnell einmal mehr, dank Gebühren für den Mahnbescheid, für's Gericht, die Anwälte, die Verzugszinsen, die Inkassokosten etc. pp.
Ich finde sowas immer schade, denn es bindet Ressourcen - nicht nur bei uns, sondern auch beim Kunden, und seien es nur Zeit und Nerven.
Und ich finde auch: Es muss Gerechtigkeit herrschen, dazu zählt eben auch, dass man für das, was man bestellt hat, bezahlt.
Dienstag, 17. Oktober 2023, 09:50
Seit heute könnt ihr, wenn ihr eine Webseite bei uns im
Webhosting deaktivieren wollt, nicht nur einen Fehler-Code ausgeben lassen, sondern auch eine - nennen wir es mal - einfache Seite.
Es stehen 3 Typen zur Auswahl:
1. "Seite in Bearbeitung"
2. "Wartungsarbeiten"
3. "Seite deaktiviert"
Wer mal schnell eine Seite auf "off" schalten will, und evtl. kein WordPress hat, mit dem das einfach geht, kann das über unser Kunden-Menü machen.